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Kaufpreisforderung pfänden

Verfasst: 10.07.2018, 21:32
von Lena.Maier94
Hallo, wie man merkt macht mir eine unserer Akten etwas Kopfzerbrechen um jede Uhrzeit :kopfkratz

Hat hier jemand Erfahrungen mit der Pfändung einer Kaufpreisforderung? Wenn ja, wie mache ich das bzw. wo und wie genau muss ich das im PfÜB angeben?

Würde mich über Hilfe freuen... :thx

Re: Kaufpreisforderung pfänden

Verfasst: 11.07.2018, 08:48
von AliceImWunderland
Die Bezeichnung des Anspruchs bei einer Pfändung der Kaufpreisforderung muss unter Punkt G erfolgen. Wenn dir die Einzelheiten des "Geschäfts" bekannt sind, dann kannst du diese ziemlich genau bezeichnen. Wenn es um laufende "Geschäfte" geht, pfändest du alle gegenwärtigen und künftigen Ansprüche auf Zahlung des Kaufpreises. Aber dies hängt davon ab, um welchen "Kaufpreis" es geht. Hierzu hast du leider nichts geschrieben.

Re: Kaufpreisforderung pfänden

Verfasst: 11.07.2018, 10:50
von Lena.Maier94
Suuuper, vielen Dank :yeah

Der Schuldner hat bei den "Drittschuldnern" größere Mengen Kies gekauft. Schuldner, Drittschuldner und Mandant sind Unternehmen.

LG

Re: Kaufpreisforderung pfänden

Verfasst: 11.07.2018, 11:46
von ...
Lena.Maier94 hat geschrieben: Der Schuldner hat bei den "Drittschuldnern" größere Mengen Kies gekauft. Schuldner, Drittschuldner und Mandant sind Unternehmen.
Und welche Kaufpreisforderung wollt Ihr da pfänden?
Wenn der Schuldner den Kies gekauft hat, dann haben doch die "Drittschuldner" die Kaufpreisforderung und Schuldner nur einen Anspruch auf Übereignung des Kies.

Re: Kaufpreisforderung pfänden

Verfasst: 11.07.2018, 11:54
von AliceImWunderland
:kopfkratz :kopfkratz :kopfkratz Ähhhm.... diese Frage stelle ich mir auch gerade. Ich sehe hier keine Pfändungsmöglichkeit....

Re: Kaufpreisforderung pfänden

Verfasst: 11.07.2018, 16:08
von Lena.Maier94
Hallo Drehwurm.. ich meinte natürlich andersrum sonst würds ja gar nicht gehen :patsch :lolaway