Beantragung PKH vür Vermögensauskunft

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Antworten
Frau_Amsel
Forenfachkraft
Beiträge: 150
Registriert: 21.02.2013, 10:31
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: ReNoStar

#1

06.07.2018, 11:08

Hallo ihr Lieben!

Ich glaube, ich hab da mal eine ganz doofe Frage, also folgender Fall:

Wir haben vor dem ArbG eine Urteil erwirkt, wonach der AG ( handelt sich um eine Einzelfirma ) an den AN einen Bruttolohn noch auszahlen soll. Das hat er natürlich nicht gemacht. Nun soll vollstreckt werden.

Da so gar keine Daten ( Konto etc. ) vom AG bekannt sind, wollte ich zuerst eine Vermögensauskunft über den GVZ durchführen lassen. Unser Mdt. müsste hier aber PKH beantragen. Jetzt habe ich im Formular gesehen, dass ich das vorher beantragten müsste.

Meine Frage ist also: Kann ich die PKH hier formlos beantragen oder muss ich da auch ein Formular o. ä. ( mal abgesehen von der Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse ) verwenden. Und wenn es formlos geht, was schreibe ich da am besten?

Habt ihr sonst noch Tipps für mich?
Liebe Grüße,

Frau Amsel
Benutzeravatar
Anahid
Hexe vom Dienst
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 17576
Registriert: 22.02.2011, 10:41
Beruf: Rechtsfachwirtin
Software: RA-Micro

#2

06.07.2018, 12:23

Das geht formlos und ich würde da schreiben, dass für den anliegenden Antrag auf Abgabe der Vermögensauskunft Prozesskostenhilfe beantragt wird. Eher unwahrscheinlich, dass es da eine Anwaltsbeiordnung gibt, aber probieren kannst Du das natürlich.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
Antworten