Ermittlung zustellfähige Adresse GmbH-brauche weitere Ideen

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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mh
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#1

04.07.2018, 10:30

Hallo alle zusammen,

ich habe derzeit ein für mich unlösbares Problem und bin auf eure Ideen bzw. Hilfe angewiesen.

Leider ist die Angelegenheit sehr umfangreich, ich versuche kurz darzustellen:

- Versäumnisurteil erging, konnte unter Adresse "A" zugestellt werden,
(nachdem eine Ortsermittlung durchgeführt wurde und die Schuldner-GmbH an einem Briefkasten einer anderen Firma mit genannt war), Gerichtsvollzieher wurde beauftragt, teilte dann mit, dass nicht mehr aufzufinden unter Adresse "A"
- Auch der KfB konnte dann schon nicht mehr zugestellt werden unter Adresse "A"
- Handelsregisterauskunft ergab, dass Geschäftsführer gewechselt hat, Geschäftsanschrift hat ebenfalls gewechselt: Adresse "B" -> erneut keine Zustellung unter der Geschäftsadresse
- Einwohnermeldeamtsanfrage Privatadresse neuer Geschäftsführer, Ergebnis Adresse "C" -> ebenfalls keine Zustellung (c/o Geschäftsführer)
- Ermittlung durch Mitarbeiter unserer Kanzlei vor Ort bei den Adressen "B" und "C" -> kein Hinweis auf Firma oder Geschäftsführer

Aus dem Handelsregister kann ich nichts weiter entnehmen, was mir hilfreich erscheint, auch ist unter dem Bundesanzeiger keine Bilanz der Firma veröffentlicht.

Aufgrund meiner Verzweiflung habe ich jetzt bei den zuständigen Finanzämtern der Adressen "A", "B" und "C" nachgefragt, habe aber wenig Hoffnung, dass ich von diesen Infos erhalte.

Ich hätte jetzt nur noch die Idee, dass ich 1 - 2 Monate abwarte und dann erneut EMA oder Handelsregisterauskunft einhole.

Hatte jemand schon so einen Fall? Hat jemand noch eine zündende Idee?

Kann mir jemand sagen, ob diese Auskünfte bzw. Ermittlungen für die öffentliche Zustellung ausreichen würden (damit wenigstens Titel gegeben sind)?

Danke schon mal für eure Hilfe.

Viele Grüße

mh
...
Kennt alle Akten auswendig
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#2

04.07.2018, 10:44

§185 I Nr. 2 ZPO.
Die Voraussetzungen für die öffentliche Zustellung bei der GmbH sind relativ niedrig. Großartige Ermittlungen sind m.E. nicht erforderlich.
Pitt
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#3

04.07.2018, 10:52

Es besteht für den GF bzw. die Gesellschafter eine Anmeldepflicht gem. § 13 Abs. 3 GmbHG i. V. m. § 31 HGB. Der Verstoß kann mit einem Ordnungsgeld geahndet werden. Man könnte also das Handelsregister darüber informieren, dass die inländische Geschäftsanschrift nicht mehr korrekt ist. Das HR nimmt dann Kontakt zu den Vertretern der GmbH auf und setzt eine Frist, die entsprechende HR-Anmeldung nachzuholen.
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Muschel
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#4

04.07.2018, 10:52

Sehe ich genauso. Hatten auch so eine Sache wo wir am Geschäftssitz der Gmbh nicht zustellen konnten. Haben dann versucht an den GF zuzustellen, was ebenfalls nicht möglich war. Ohne weitere Nachforschungen haben wir dann die öffentliche Zustellung betrieben, haben nur Handelsregisterauszug und EMA beigefügt sowie die Mitteleilung dass Zustellung nicht möglich und das hat gereicht.
Der frühe Vogel fängt vielleicht den Wurm, aber die zweite Maus bekommt den Käse. (Denkt nochmal drüber nach.) ;-)
mh
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#5

04.07.2018, 11:14

Super, ich danke euch.

Den Hinweis mit dem Handelsregister werde ich meinem Chef mal unterbreiten. Aber ob die dann jemanden "zu fassen" kriegen?

Dann versuche ich mal mit meinen bisherigen Forschungen die öffentliche Zustellung durchzubringen.

Evtl. taucht die Firma mal wieder auf und wir können vollstrecken...
Lori79
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#6

18.02.2020, 09:37

Hallo Zusammen,
haben folgendes Problem:
Wir haben eine Klage gegen Fa..... mit UG eingereicht. Die Klage wurde laut Geschäftstelle des Gerichts am 30.12.2019 durch Einwurf - Einschreiben in den Briefkasten gelegt.
TErminiert wurde die Sache für März.
Jetzt rief mich die Geschäftsstelle an und teilte mit, dass der Brief zurückgeschickt worden: Zurück an Absender verzogen nach ............
Habe eine Handelsregisterauskunft eingeholt: Im Handelsregister ist die gleiche Anschrift wie in der Klage nur der Geschäftsführer wurde geändert.
Mein Chef hat vor seinem Urlaub mich darum gebeten, einen Handelsregister und Gewerberegisterauskunft einzuholen.
Handelsregister habe ich geholt. Aber auch eine Gewerbeauskunft für HRB ? Da stehe ich gerade aufm Schlauch.
Müssen wir das Rubrum ändern, ....Fa........UG vertr. d. d. GF.......... und dann nochmal zustellen?, Die Zustellung der Klage wurde adressiert Fa..... UG, vertr. d. GF......
Ich bin gerade einbisschen ratlos.
Danke Euch
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paralegal6
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#7

18.02.2020, 14:16

Ich schreibe meist nur vertr.d.d. GF ohne Namen
Im HR steht aber eigentlich der Name des GF, wofür soll die Gewerbeauskunft sein? HRB ist doch das Handelsregister, oder steh ich grad auf d. Schlauch
Bild
Lori79
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#8

19.02.2020, 10:07

Genau mit der Gewerbeauskunft wusste ich jetzt auch nicht was er meint. Hat mir ein Zettel geschrieben HR+ Gewerbeauskunft Eilt. Danke. Ich habe gedacht ich steh aufm Schlauch.
samsara
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#9

19.02.2020, 10:40

Offensichtlich geht die Geschäftsstelle von einer unwirksamen Zustellung der Klage aus, so dass diese neu zugestellt werden muss - entweder an eine neue Firmenanschrift, oder an den GF. an dessen Privatanschrift. Im HR-Auszug steht die Privatanschrift des GF. nicht drin. Diese kannst Du über das Gewerbeamt herausfinden.
Lori79
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#10

20.02.2020, 09:06

Ok. Danke.. D.h. ich mache eine Gerwerbeauskunft und schreibe nur den Namen des GF rein oder ?
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