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Pfändung LV

Verfasst: 27.06.2018, 15:17
von sbunger
Hallo werte Community.
Ich habe einen Gläubiger hier, welcher einem Schulnder gerne die LV wegpfänden möchte. Dieser ist Versicherungsnehmer, hat aber seine Familie als unwiderruflich Bezugsberechtigte im Erlebens- und im Todesfall eingesetzt. Selbst wenn er kündigen würde, ist das Geld doch pfutsch oder? Cheffe besteht darauf, am Ball zu bleiben - ich weiss nur nicht, wie und wo ich ansetzen kann. Hat da irgend jemand eine Idee? Danke und beste Grüsse! Steve

Re: Pfändung LV

Verfasst: 28.06.2018, 08:17
von AliceImWunderland
sbunger hat geschrieben:Hallo werte Community.
Ich habe einen Gläubiger hier, welcher einem Schulnder gerne die LV wegpfänden möchte. Dieser ist Versicherungsnehmer, hat aber seine Familie als unwiderruflich Bezugsberechtigte im Erlebens- und im Todesfall eingesetzt. Selbst wenn er kündigen würde, ist das Geld doch pfutsch oder? Cheffe besteht darauf, am Ball zu bleiben - ich weiss nur nicht, wie und wo ich ansetzen kann. Hat da irgend jemand eine Idee? Danke und beste Grüsse! Steve
Ich kann hier nur empfehlen, sich das Buch "Anwaltformulare Zwangsvolltreckung" von Goebel, 5. Auflage § 8 Rd-Nr. 736 ff durchzulesen. Dort ist die Problematik ausführlich erklärt und beschrieben, was man in einem solchen Fall tun kann. Das hier zu erklären, würde den Rahmen sprengen.