Pfändung LV

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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sbunger
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#1

27.06.2018, 15:17

Hallo werte Community.
Ich habe einen Gläubiger hier, welcher einem Schulnder gerne die LV wegpfänden möchte. Dieser ist Versicherungsnehmer, hat aber seine Familie als unwiderruflich Bezugsberechtigte im Erlebens- und im Todesfall eingesetzt. Selbst wenn er kündigen würde, ist das Geld doch pfutsch oder? Cheffe besteht darauf, am Ball zu bleiben - ich weiss nur nicht, wie und wo ich ansetzen kann. Hat da irgend jemand eine Idee? Danke und beste Grüsse! Steve
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AliceImWunderland
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#2

28.06.2018, 08:17

sbunger hat geschrieben:Hallo werte Community.
Ich habe einen Gläubiger hier, welcher einem Schulnder gerne die LV wegpfänden möchte. Dieser ist Versicherungsnehmer, hat aber seine Familie als unwiderruflich Bezugsberechtigte im Erlebens- und im Todesfall eingesetzt. Selbst wenn er kündigen würde, ist das Geld doch pfutsch oder? Cheffe besteht darauf, am Ball zu bleiben - ich weiss nur nicht, wie und wo ich ansetzen kann. Hat da irgend jemand eine Idee? Danke und beste Grüsse! Steve
Ich kann hier nur empfehlen, sich das Buch "Anwaltformulare Zwangsvolltreckung" von Goebel, 5. Auflage § 8 Rd-Nr. 736 ff durchzulesen. Dort ist die Problematik ausführlich erklärt und beschrieben, was man in einem solchen Fall tun kann. Das hier zu erklären, würde den Rahmen sprengen.
Warum ist am Ende des Geldes noch so viel Monat übrig?!

Ich habe kein Whatsapp und ich werde auch keins bekommen. Ich stehe auf Datenschutz und bin voll Threema.
:naegel
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