Zahlung des Schuldners VOR erneutem ZV-Auftrag
Verfasst: 27.06.2018, 09:50
Hallo liebe FoReNos!
Es geht um Folgendes:
Am 27.03.2018 haben wir einen ZV-Auftrag verschickt. Am 12.04.2018 kam dann die Mitteilung des GV, dass der Schuldner unbekannt verzogen sei. Sodann haben wir am 03.05.2018 eine EMA verschickt. Eine Antwort mit der neuen Adresse des Schuldners haben wir am 30.05.2018 erhalten. Da die Buchhaltung keine Zahlung seitens des Schuldners feststellen konnte, ist am 22.06.2018 ein Zwangsvollstreckungsauftrag rausgegangen.
Mein Problem nun:
Der Schuldner hat jedoch am 15.05.2018 gezahlt, und zwar genau die Forderung aus dem VB. In dieser Zeit hinzugekommen sind nun natürlich GV- und EMA-Kosten, die ja trotz Zahlungseingang angefallen sind.
Wie verfahre ich jetzt am besten?
Schicke ich dem GV einen Ruhendstellungsantrag? Inwiefern entstehen hier evtl. Kosten?
Kann die ZV, sollte der Schuldner die weiteren Kosten (GV und EMA) nach einer schriftlichen Zahlungsaufforderung nicht zahlen, wieder aufgenommen werden?
Vielen Dank schonmal!
Viele Grüße
Laura
Es geht um Folgendes:
Am 27.03.2018 haben wir einen ZV-Auftrag verschickt. Am 12.04.2018 kam dann die Mitteilung des GV, dass der Schuldner unbekannt verzogen sei. Sodann haben wir am 03.05.2018 eine EMA verschickt. Eine Antwort mit der neuen Adresse des Schuldners haben wir am 30.05.2018 erhalten. Da die Buchhaltung keine Zahlung seitens des Schuldners feststellen konnte, ist am 22.06.2018 ein Zwangsvollstreckungsauftrag rausgegangen.
Mein Problem nun:
Der Schuldner hat jedoch am 15.05.2018 gezahlt, und zwar genau die Forderung aus dem VB. In dieser Zeit hinzugekommen sind nun natürlich GV- und EMA-Kosten, die ja trotz Zahlungseingang angefallen sind.
Wie verfahre ich jetzt am besten?
Schicke ich dem GV einen Ruhendstellungsantrag? Inwiefern entstehen hier evtl. Kosten?
Kann die ZV, sollte der Schuldner die weiteren Kosten (GV und EMA) nach einer schriftlichen Zahlungsaufforderung nicht zahlen, wieder aufgenommen werden?
Vielen Dank schonmal!
Viele Grüße
Laura