Zwangsversteigerung: vorhandenes Gutachten für Wert

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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mini-me
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#1

25.06.2018, 16:14

Hallo,

wir möchten für unsere Mandantin die Zwangsversteigerung eines Grundstückes beantragen. Über dieses Grundstück liegt bereits ein Verkehrswertgutachten eines öffentlich-bestellten Sachverständigen vor.

Um das Kostenrisiko für die Mandantin niedrig zu halten, möchten wir dieses Gutachten für die Verkehrswertfestsetzung nutzen.

Ist dies möglich oder muss ausschließlich das Gericht einen Gutachter beauftragen?

r.
Geiselmann
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#2

25.06.2018, 21:32

Das ist grundsätzlich möglich, allerdings wird sich der Rechtspfleger das Gutachten anschauen und dann entscheiden ob es verwertbar ist.
Ausserdem benötigt er noch das Einverständnis der Erstellers des Gutachtens zu Veröffentlichung im Internet.
Ich würde das Gutachten mit dem Antrag Versteigerungsantrag einreichen.
Falls der Rechtspfleger das Guta hten verwertet wird der Vorschuss geringer ausfallen.

S. Geiselmann
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