So, Antrag raus, nun liegt eine Verfügung des Gerichts vor und ich brauche Hilfe
Wir haben den Antrag auf Herabsetzung darauf gestützt, dass es eine notarielle Urkunde gibt (welche wir vorgelegt haben), mit welcher der Mandantin ein lebenslanges Wohnrecht mit einem Jahreswert von 7.200 € eingeräumt wird. Wir hatten insofern beantragt, den pfändungsfreien Betrag der amtlichen Lohnpfändungstabelle um einen in der Tabelle enthaltenen Mietanteil von monatlich 600 € zu verringern, hilfsweise um einen angemessenen Mietanteil in Höhe von wenigstens 20% des Nettoeinkommens der Schuldnerin zu verrringern.
Gericht schreibt jetzt: "Soweit vorliegend eine Änderung des unpfändbaren Betrages begehrt wird weise ich darauf hin, dass insoweit keine Anspruchsgrundlage gegeben ist. Eine etwaige Änderung des unpfändbaren Betrages ist lediglich unter den Voraussetzungen der §§850 Lit. f.ff. ZPO möglich, welche vorliegend jedoch nicht einschlägig sind. Zudem handelt es sich bei der vorgetragenen Begründung um eine materiell-rechtliche Vereinbarung zwischen zwei Parteien, welche im Vollstreckungsverfahren regelmäßig nicht zu prüfen und folglich auch nicht zu berücksichtigen ist."
Und nu?
Wir haben uns das ja nicht aus den Fingern gezogen... Hatten da einen Beitrag zur Bewertung des lebenslangen Wohnrechts gefunden, dieser stammt jedoch leider aus 2006. Auf die schnelle habe ich jetzt nichts gefunden, womit ich meine Argumentation untermauern könnte, vielleicht hatte hier ja schon einmal jemand einen ähnlichen Fall. (Ich bin nicht zu faul zum selbst suchen, Kollegin hat Urlaub und die Zeit für Recherche eng bemessen, ansonsten muss ich am WE mal genauer suchen, sonfern sich niemand findet der hier Erfahungswerte mit mir teilen kann

)
LG