Hallo ,
mein Kopf hat bei der Hitze wohl schon den Standby-Modus angeschaltet Hilfe !!!
Beim Schuldner ist nichts zu holen. Die Rechtsschutzversicherung hat die Kosten der bisherigen Zwangsvollstreckungsversuche bezahlt sowie die Kosten aus dem Kostenfestsetzungsbeschluss unter Abzug der Selbstbeteiligung. Da ein weiterer ZV-Versuch keinen Erfolg verspricht soll die Sache bei uns abgeschlossen werden. Wohin jetzt mit dem Titel?
Wer bekommt Kostenfestsetzungsbeschluss
- booo
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Spontan hätte ich gesagt ----> an die Rechtsschutzversicherung, da diese ja einen (Rück)Anspruch auf die bereits bezahlten Anwaltsgebühren hat.
Allerdings frage ich mich, was das für ein KfB ist...
Normaler gegen die Gegner?
Die Zahlung abzgl. SB verwirrt mich gerade etwas
Allerdings frage ich mich, was das für ein KfB ist...
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...und außerdem bin jetzt offiziell fertig, weil ich inoffiziell keinen Bock mehr hab
- Adora Belle
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Und Ihr habt die SB vom Mandanten erhalten? Dann Herausgabe an Mandant. Was dann weiter zwischen Mandant und RSV läuft, muss Euch nicht mehr interessieren.
-
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Ja, wir haben die SB vom Mandanten erhalten. Ich bin jetzt allerdings etwas verwirrt, da booo meint, dass die RSV den Titel erhalten muss und Adora Belle den Standpunkt vertritt, dass der Mandant den Titel erhält.
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Der Mandant hat aber vorrangige Rechte. Die RSV kann den KFB auf sich umschreiben lassen, soweit sie gezahlt hat. Ich würde dem Mandanten erklären, wie es weitergehen könnte, und ihn um Anweisung bitten, ob an ihn oder an die RSV herausgegeben werden soll.
- booo
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Ich wollte Dich nicht anstecken mit meiner Verwirrung ... mir war nur der Sachverhalt nicht so ganz klartrixie hat geschrieben:Ja, wir haben die SB vom Mandanten erhalten. Ich bin jetzt allerdings etwas verwirrt, da booo meint, dass die RSV den Titel erhalten muss und Adora Belle den Standpunkt vertritt, dass der Mandant den Titel erhält.
...und außerdem bin jetzt offiziell fertig, weil ich inoffiziell keinen Bock mehr hab