Haftbefehl nur zur Kenntnis an Gläubiger

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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CheerSassi
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#1

06.06.2018, 12:58

Hallo Zusammen,

wir haben eine ZVA gemacht. Schuldner kam nicht zum Termin wegen Abgabe der EV. Wir hatten im ZVA den Erlass eines Haftbefehls beantragt.

Nun haben wir heute 2 rote Haftbefehle bekommen, inkl. der ZV-Unterlagen.

Kein Anschreiben - Nichts.

Ist hier von uns etwas zu veranlassen? Theoretisch würde ich sagen, wir haben den Haftbefehl nur zur Kenntnis erhalten und die Unterlagen für unsere Akte zurück. Aber warum 2-fach?

Vielen Dank Euch schonmal.

Sassi
Grüßle Sassi

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#2

06.06.2018, 13:00

Du wirst aus dem Haftbefehl vollstrecken müssen um das Verfahren weiterzuführen.
:niveau
Deans Schrei Bild Pudding!!! Bild

Nein, ich bin nicht böse. Ich bin nur manchmal nicht ganz nett.

The devil whispered: "You can not withstand the storm". I answered: "I am the storm.."

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#3

06.06.2018, 13:02

Ach, wer lesen kann, ist klar im Vorteil... :pfeif

Hatte das falsche Kreuzchen gesetzt im ZVA...

:thx für's "Augenöffnen"
Grüßle Sassi

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#4

06.06.2018, 13:03

Das Gericht hat den Haftbefehl erlassen und Euch den zugestellt. Keine Ahnung, ob Du in Deinem ZV-Auftrag was anderes beantragt hast, aber sowas passiert ab und zu mal. Die mitgeschickte zweite Ausfertigung ist für die Zustellung an den Schuldner gedacht. Du musst also jetzt einen Verhaftungsauftrag stellen.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
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#5

06.06.2018, 13:16

Hach, aber eine Frage hab ich noch...

Der Titel und die Unterlagen laufen alle noch auf unseren Firmennamen von vor der Umfirmierung. Das dürfte aber ja eigentlich kein Problem sein, oder muss ich hier berichtigen lassen?
Des Weiteren steht auf dem Haftbefehl der Bevollmächtigte als gesetzlicher Vertreter... Stimmt ja auch nicht. Würde ich aber ehrlich gesagt auch nicht monieren, da auf den Titeln ja der korrekte gesetzliche Vertreter angegeben ist.

Was meint Ihr?
Grüßle Sassi

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#6

06.06.2018, 17:01

Solange keinem auffällt, dass eine Umfirmierung vorliegt, wird eine Titelberichtigung nicht nötig sein. Sollte da allerdings je ein Hahn nach krähen, werdet Ihr wohl umschreiben lassen müssen.

Beim Haftbefehl seh ich das anders. Ein Haftbefehl hat korrekt ausgestellt zu sein. Was heißt denn, es steht der Bevollmächtigte als gesetzlicher Vertreter auf dem Haftbefehl? Was denn für ein Bevollmächtigter? Wenn ich eine Firma als Schuldnerin habe, dann ist gesetzlicher Vertreter der Geschäftsführer, Inhaber oder wie immer die sich dann auch schimpfen. Wer bitte ist denn der Bevollmächtigte? Meinst Du den Anwalt, der die Gegenseite vertreten hat oder wie? :kopfkratz
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