Nachholung Zustellung Aufforderung zur Drittschuldnerklärung
Verfasst: 06.06.2018, 09:06
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
ich habe bei einem PfÜB (warum auch immer) vergessen, das Häkchen zur Aufforderung nach § 840 ZPO zu setzen. Nun teilt die Drittschuldnerbank mit, dass sie ja nun nicht verpflichtet sind, die DS-Erklärung abzugeben.
Meine Frage: Kann ich nun den Gerichtsvollzieher einfach bitten, die Aufforderung nach § 840 ZPO nachträglich zuzustellen?
Vielen Dank vorab!
Liebe Grüße
Iri
ich habe bei einem PfÜB (warum auch immer) vergessen, das Häkchen zur Aufforderung nach § 840 ZPO zu setzen. Nun teilt die Drittschuldnerbank mit, dass sie ja nun nicht verpflichtet sind, die DS-Erklärung abzugeben.
Meine Frage: Kann ich nun den Gerichtsvollzieher einfach bitten, die Aufforderung nach § 840 ZPO nachträglich zuzustellen?
Vielen Dank vorab!
Liebe Grüße
Iri