Liebe Kolleginnen und Kollegen,
ich habe bei einem PfÜB (warum auch immer) vergessen, das Häkchen zur Aufforderung nach § 840 ZPO zu setzen. Nun teilt die Drittschuldnerbank mit, dass sie ja nun nicht verpflichtet sind, die DS-Erklärung abzugeben.
Meine Frage: Kann ich nun den Gerichtsvollzieher einfach bitten, die Aufforderung nach § 840 ZPO nachträglich zuzustellen?
Vielen Dank vorab!
Liebe Grüße
Iri
Nachholung Zustellung Aufforderung zur Drittschuldnerklärung
- AliceImWunderland
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Hallo!
Dieses Thema gab es hier schon mal. Schau:
http://www.foreno.de/zwangsvollstreckun ... h#p2006306
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Warum ist am Ende des Geldes noch so viel Monat übrig?!
Ich habe kein Whatsapp und ich werde auch keins bekommen. Ich stehe auf Datenschutz und bin voll Threema.
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