Nachholung Zustellung Aufforderung zur Drittschuldnerklärung

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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iri
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#1

06.06.2018, 09:06

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

ich habe bei einem PfÜB (warum auch immer) vergessen, das Häkchen zur Aufforderung nach § 840 ZPO zu setzen. Nun teilt die Drittschuldnerbank mit, dass sie ja nun nicht verpflichtet sind, die DS-Erklärung abzugeben.
Meine Frage: Kann ich nun den Gerichtsvollzieher einfach bitten, die Aufforderung nach § 840 ZPO nachträglich zuzustellen?

Vielen Dank vorab!

Liebe Grüße

Iri
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AliceImWunderland
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#2

06.06.2018, 10:22

Hallo! :wink1
Dieses Thema gab es hier schon mal. Schau:
http://www.foreno.de/zwangsvollstreckun ... h#p2006306
Warum ist am Ende des Geldes noch so viel Monat übrig?!

Ich habe kein Whatsapp und ich werde auch keins bekommen. Ich stehe auf Datenschutz und bin voll Threema.
:naegel
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iri
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#3

06.06.2018, 10:49

Danke! Hatte es bei der Suche leider nicht gefunden.
:thx
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