Drittschuldner will hinterlegen

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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pepe
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#1

30.05.2018, 11:48

Hallo Zusammen,

wir pfänden beim Schuldner (Vermieter) Mieten bei seinem Mieter (Drittschuldner). PfüB ist zugestellt.

Der Mieter ist sich nicht sicher, ob er tatsächlich an den Gläubiger zahlen darf, so dass er die Miete bei Gericht hinterlegen will.

Gibt es für uns da noch eine Möglichkeit dazwischen zu grätschen? Oder müssen wir uns nun mir der Hinterlegungsstelle bei Gericht auseinandersetzen?
:thx
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AliceImWunderland
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#2

30.05.2018, 12:14

Benutz doch mal die Suchfunktion z.B.:
http://www.foreno.de/zwangsvollstreckun ... g#p2005266
Warum ist am Ende des Geldes noch so viel Monat übrig?!

Ich habe kein Whatsapp und ich werde auch keins bekommen. Ich stehe auf Datenschutz und bin voll Threema.
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pepe
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#3

05.06.2018, 08:42

AliceImWunderland hat geschrieben:Benutz doch mal die Suchfunktion z.B.:
http://www.foreno.de/zwangsvollstreckun ... g#p2005266
Was hat denn das Thema
  • Aufrechnung verhindern?
    Anrechnung verhindern
    Zwangsvollstreckung verhindern
    Privatinsolvenz im Ausland verhindern
    vollstreckung gegen sicherheitsleistung verhindern?
mit meiner Frage zu tun?
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AliceImWunderland
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#4

05.06.2018, 08:56

??? Wie kommst du auf diese Suchbegriffe?
Habe gerade den von mir eingestellten Link überprüft. Er funktioniert und beantwortet deine Frage.
Warum ist am Ende des Geldes noch so viel Monat übrig?!

Ich habe kein Whatsapp und ich werde auch keins bekommen. Ich stehe auf Datenschutz und bin voll Threema.
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#5

05.06.2018, 08:56

Vielleicht solltest Du mal den Link von Alice nutzen? Da geht es um Hinterlegung verhindern. Das dürfte sich aber doch auf Deine Frage beziehen, oder? Und dies hätte neben Deinen hier wohl von Dir angegebenen Themen über die Suchfunktion gefunden werden können. ;)
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#6

05.06.2018, 09:24

pepe hat geschrieben:Hallo Zusammen,

wir pfänden beim Schuldner (Vermieter) Mieten bei seinem Mieter (Drittschuldner). PfüB ist zugestellt.

Der Mieter ist sich nicht sicher, ob er tatsächlich an den Gläubiger zahlen darf, so dass er die Miete bei Gericht hinterlegen will.

Gibt es für uns da noch eine Möglichkeit dazwischen zu grätschen? Oder müssen wir uns nun mir der Hinterlegungsstelle bei Gericht auseinandersetzen?
:thx
Genau die Frage hast du doch unter dem von Alice genannten Link schon gestellt und da wurde sie auch beantwortet.

Hier nochmals der Link:

http://www.foreno.de/zwangsvollstreckun ... g#p2005266

und hier :closed
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