Zwangssicherungshypothek reduzieren

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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evelyn m.
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#1

28.05.2018, 17:11

Liebe Kolleginnen und Kollegen und anderes mitlesendes Volk,

ich habe folgendes Problem:

Zwangssicherungshypothek eingetragen (nehmen wir an über 50.000,00 €)
Durch Teilzahlungen der Gegenseite hat sich der Forderungsbetrag inzwischen reduziert (z.B. 20.000,00 €)

Jetzt möchte die Gegenseite, dass im Grundbuch nur noch der reduzierte Forderungsbetrag ersichtlich ist. Geht so etwas überhaupt, ohne die alte Eintragung zu löschen und eine neue zu veranlassen? Zu einer Reduzierung konnte ich nichts finden.

Ich hätte eine Bestätigung versandt mit sinngemäß "Die Forderung laut Zwangssicherungshypothek blablabla valutiert aktuell noch in Höhe von blablabla" - das reicht der Gegenseite nicht.

Jemand eine Idee? Ich danke euch sehr.

Liebe Grüsse
evelyn
Lieben Dank und Grüße an alle
evelyn
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Anahid
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#2

28.05.2018, 17:59

Wenn überhaupt, ist sowas nur über einen Notar möglich. Die Kosten hat natürlich der Schuldner zu zahlen. Ist ja mal total unüblich, dass man eine eingetragene Hypothek reduziert. Ggf. (wenn Du keinen Notar kennst) mal im Notarbereich nachfragen. Die wissen das bestimmt.
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Geiselmann
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#3

28.05.2018, 20:03

Eine Teil-Löschungsbewilligung in öffentlich beglaubigter Form, auf Kosten des Schuldners, ist beim Notar zu beurkunden.
Mit dieser kann der Schuldner die Teil-Löschung beantragen.

S. Geiselmann
evelyn m.
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#4

29.05.2018, 16:27

Ihr seid Goldstücke, vielen Dank.
Lieben Dank und Grüße an alle
evelyn
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