Zusammenrechnung Eheleute

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Petra S.
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#1

22.05.2018, 17:34

Hallo zusammen,

ich habe hier gerade irgendwie eine Denkblockade:

Schuldnerin hat Einkommen von € 1.100,00, der Ehemann (gesetzlicher Güterstand) verdient € 1.200,00.
Kann ich das irgendwie zusammenrechnen lassen?

Sonnige Grüße,
Petra
Geiselmann
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#2

22.05.2018, 19:09

nein, es kann nur ein Nichtberücksichtigungsantrag gem. § 850c Abs. 4 ZPO gestellt werden.

S. Geiselmann
Petra S.
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#3

24.05.2018, 15:35

Gibt es eine Möglichkeit, den familienrechtlichen Unterhaltsanspruch auf das Einkommen der Ehefrau zuzurechnen, so dass sich dann ein pfändbarer Teil errechnen würde?
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Anahid
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#4

24.05.2018, 16:01

Welchen Unterhaltsanspruch? Die verdienen beide knapp oberhalb der Pfändungsfreigrenze. Da ist nix mit Unterhaltsanspruch. ;)
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
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