Hallo zusammen,
ich habe hier gerade irgendwie eine Denkblockade:
Schuldnerin hat Einkommen von € 1.100,00, der Ehemann (gesetzlicher Güterstand) verdient € 1.200,00.
Kann ich das irgendwie zusammenrechnen lassen?
Sonnige Grüße,
Petra
Zusammenrechnung Eheleute
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nein, es kann nur ein Nichtberücksichtigungsantrag gem. § 850c Abs. 4 ZPO gestellt werden.
S. Geiselmann
S. Geiselmann
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Gibt es eine Möglichkeit, den familienrechtlichen Unterhaltsanspruch auf das Einkommen der Ehefrau zuzurechnen, so dass sich dann ein pfändbarer Teil errechnen würde?
- Anahid
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Welchen Unterhaltsanspruch? Die verdienen beide knapp oberhalb der Pfändungsfreigrenze. Da ist nix mit Unterhaltsanspruch.
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt.