Hallo zusammen,
laut Vermögensauskunft hat unser Schuldner als Kläger gegen einen Dritten ein Verfahren laufen, aus dem er 55.000 Euro erwartet. Das Verfahren läuft noch, der dortige Beklagte sitzt in der JVA. Kann ich die (unsichere) künftige Forderung unseres Schuldners mittels Pfändungsbeschluss pfänden? Also DS ist der Beklagte, der in der JVA sitzt? Danke schon mal.
DS in JVA, Pfändungsbeschluss?
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Grüßle
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gepfändet wird immer die angebliche Forderung. Besteht sie nicht geht die Pfändung ins Leere.
S. Geiselmann
S. Geiselmann
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Vielen Dank. Die hiesige Rechtspflegerin meinte, es müsste schon gehen. Hatte ihr den Sachverhalt geschildert. Aber sicher war sie sich auch nicht wirklich . Und Mandantschaft besteht drauf
Grüßle