ZV Trennungs- und nachehelicher Unterhalt
Verfasst: 14.05.2018, 10:41
Im vorliegenden Titel wurde der Gegner verurteilt "bis zur Rechtskraft der Scheidung Trennungsunterhalt in Höhe von X" und "ab Rechtskraft nachehelichen Unterhalt in Höhe von Y" zu bezahlen.
Jetzt bin ich mir nicht sicher, wie ich die Ansprüche im Forderungskonto anlegen soll. Scheidung war am 10.01. rechtskräftig.
Kann ich jetzt für Januar noch den Trennungsunterhalt geltend machen, bzw. muss hier schon der nacheheliche Unterhalt eingetragen werden. Oder muss ich den jeweiligen Unterhalt quoteln, das heißt auf die Tage umrechnen?
Danke für Eure Hilfe.
Jetzt bin ich mir nicht sicher, wie ich die Ansprüche im Forderungskonto anlegen soll. Scheidung war am 10.01. rechtskräftig.
Kann ich jetzt für Januar noch den Trennungsunterhalt geltend machen, bzw. muss hier schon der nacheheliche Unterhalt eingetragen werden. Oder muss ich den jeweiligen Unterhalt quoteln, das heißt auf die Tage umrechnen?
Danke für Eure Hilfe.