Hallo zusammen,
ich stehe irgendwie auf dem Schlauch
Wir haben ein vollstreckbares Teilurteil (Die Beklagte wird verurteilt, der Klägerin Auskunft darüber zu erteilen, ob und welche Nachbesserungsarbeiten sie ... durchgeführt hat und welche Kosten ihr dadurch entstanden sind, sowie die Abrechnungen zu den Nachbesserungsarbeiten vorzulegen). Gibt es hierzu einen ZV-Vordruck? Ich finde nur den wegen Geldforderungen... und nach welchem § vollstrecke ich genau?
Viele Grüße
Nadia
Auskunft und Vorlage von Unterlagen vollstrecken
-
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 3274
- Registriert: 11.03.2011, 10:40
- Beruf: ReFa, gepr. BV
- Software: RA-Micro
- Wohnort: Hannover und so
Das bedeutet, dass der Schuldner sich angesichts einer Zwangsgeldfestsetzung - die ja unzählige Male wiederholt werden kann - wohl früher oder später überlegt, ob er seiner Verpflichtung aus dem Titel nicht lieber nachkommen will, verstehst du?
Grüße - sansibar
DARKNESS IS A STATE OF MIND
DARKNESS IS A STATE OF MIND
- Adora Belle
- Golembefreierin mit Herz
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 14366
- Registriert: 14.03.2008, 14:17
- Beruf: RAin
Wie soll das gehen? Der Gerichtsvollzieher kann ja die Auskunft auch nicht aus dem Schuldner rausprügeln. Man muss halt irgendwie den Schuldner zur Auskunft zwingen, und das geht nur über Zwangsgeld, oder Zwangshaft.