Auskunft und Vorlage von Unterlagen vollstrecken

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Nadia J.
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#1

03.05.2018, 11:46

Hallo zusammen,
ich stehe irgendwie auf dem Schlauch :nachdenk
Wir haben ein vollstreckbares Teilurteil (Die Beklagte wird verurteilt, der Klägerin Auskunft darüber zu erteilen, ob und welche Nachbesserungsarbeiten sie ... durchgeführt hat und welche Kosten ihr dadurch entstanden sind, sowie die Abrechnungen zu den Nachbesserungsarbeiten vorzulegen). Gibt es hierzu einen ZV-Vordruck? Ich finde nur den wegen Geldforderungen... und nach welchem § vollstrecke ich genau?
Viele Grüße
Nadia
ZVler
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#2

03.05.2018, 12:00

:wippe
Nadia J.
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#3

03.05.2018, 12:52

Vielen Dank, aber das heißt dann für mich, dass ich erst ein Zwangsgeld beantragen muss, obwohl ich einen vollstreckbaren Titel habe? Oje dann dauert es noch länger :schock
sansibar
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#4

03.05.2018, 12:54

Das bedeutet, dass der Schuldner sich angesichts einer Zwangsgeldfestsetzung - die ja unzählige Male wiederholt werden kann - wohl früher oder später überlegt, ob er seiner Verpflichtung aus dem Titel nicht lieber nachkommen will, verstehst du?
Grüße - sansibar
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#5

03.05.2018, 12:59

ja, das verstehe ich, ich ging nur davon aus, dass wir direkt den GV beauftragen könnten, die Auskunft und Belege bei ihr einzuholen...
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#6

03.05.2018, 14:30

Wie soll das gehen? Der Gerichtsvollzieher kann ja die Auskunft auch nicht aus dem Schuldner rausprügeln. Man muss halt irgendwie den Schuldner zur Auskunft zwingen, und das geht nur über Zwangsgeld, oder Zwangshaft.
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