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Auskunft und Vorlage von Unterlagen vollstrecken

Verfasst: 03.05.2018, 11:46
von Nadia J.
Hallo zusammen,
ich stehe irgendwie auf dem Schlauch :nachdenk
Wir haben ein vollstreckbares Teilurteil (Die Beklagte wird verurteilt, der Klägerin Auskunft darüber zu erteilen, ob und welche Nachbesserungsarbeiten sie ... durchgeführt hat und welche Kosten ihr dadurch entstanden sind, sowie die Abrechnungen zu den Nachbesserungsarbeiten vorzulegen). Gibt es hierzu einen ZV-Vordruck? Ich finde nur den wegen Geldforderungen... und nach welchem § vollstrecke ich genau?
Viele Grüße
Nadia

Re: Auskunft und Vorlage von Unterlagen vollstrecken

Verfasst: 03.05.2018, 12:00
von ZVler

Re: Auskunft und Vorlage von Unterlagen vollstrecken

Verfasst: 03.05.2018, 12:52
von Nadia J.
Vielen Dank, aber das heißt dann für mich, dass ich erst ein Zwangsgeld beantragen muss, obwohl ich einen vollstreckbaren Titel habe? Oje dann dauert es noch länger :schock

Re: Auskunft und Vorlage von Unterlagen vollstrecken

Verfasst: 03.05.2018, 12:54
von sansibar
Das bedeutet, dass der Schuldner sich angesichts einer Zwangsgeldfestsetzung - die ja unzählige Male wiederholt werden kann - wohl früher oder später überlegt, ob er seiner Verpflichtung aus dem Titel nicht lieber nachkommen will, verstehst du?

Re: Auskunft und Vorlage von Unterlagen vollstrecken

Verfasst: 03.05.2018, 12:59
von Nadia J.
ja, das verstehe ich, ich ging nur davon aus, dass wir direkt den GV beauftragen könnten, die Auskunft und Belege bei ihr einzuholen...

Re: Auskunft und Vorlage von Unterlagen vollstrecken

Verfasst: 03.05.2018, 14:30
von Adora Belle
Wie soll das gehen? Der Gerichtsvollzieher kann ja die Auskunft auch nicht aus dem Schuldner rausprügeln. Man muss halt irgendwie den Schuldner zur Auskunft zwingen, und das geht nur über Zwangsgeld, oder Zwangshaft.