Vermögensverzeichnis unvollständig!
Siehe oben - beim Gerichtsvollzieher, der auch das Vermögensverzeichnis aufgenommen hat.
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- petramaus
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Würde den Antrag direkt an den zuständigen GV schicken, sofern der bekannt ist. Ansonsten über die GVV-Stelle, die leiten den Antrag ja dann an den zuständigen GV weiter.
Leben heißt zu lernen wie man fliegt
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Meinungsaustausch ist, wenn man mit seiner Meinung zum Chef geht und mit dessen Meinung zurückkommt
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@ blackcat: Kannst aber den Anspruch des Schuldners auf Auszahlung von diesem Konto pfänden (wenn er denn einen hat).
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- booo
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danköööööBino hat geschrieben:Ja, theoretisch kannst Du sie auch als Gläubiger bekommen, der den Schuldner nicht zur EV geladen hat..
...und außerdem bin jetzt offiziell fertig, weil ich inoffiziell keinen Bock mehr hab