Vermögensverzeichnis unvollständig!

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Smilie
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#11

06.02.2008, 13:52

Siehe oben - beim Gerichtsvollzieher, der auch das Vermögensverzeichnis aufgenommen hat.
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petramaus
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#12

06.02.2008, 13:52

Würde den Antrag direkt an den zuständigen GV schicken, sofern der bekannt ist. Ansonsten über die GVV-Stelle, die leiten den Antrag ja dann an den zuständigen GV weiter.
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Smilie
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#13

06.02.2008, 13:52

@ blackcat: Kannst aber den Anspruch des Schuldners auf Auszahlung von diesem Konto pfänden (wenn er denn einen hat).
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blackcat
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#14

06.02.2008, 14:05

Stimmt, das wäre noch eine Möglichkeit.
:thx
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booo
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#15

06.02.2008, 15:05

Bino hat geschrieben:Ja, theoretisch kannst Du sie auch als Gläubiger bekommen, der den Schuldner nicht zur EV geladen hat..
dankööööö
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