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Vertretbare oder nicht vertretbare Handlung?

Verfasst: 26.04.2018, 08:53
von carenny
Wir haben diesen Vergleich vor dem Arbeitsgericht abgeschlossen:

....die Beklagte verpflichtet sich, das Arbeitsverhältnis ordnungsgemäß abzurechnen und die sich hieraus ergebenen Vergütungsansprüche gegenüber dem Kläger zu erfüllen....

Nun hat der ehemalige Arbeitgeber immer noch nicht ordnungsgemäß abgerechnet.

Nun meine Frage: Ist hier eine Vollstreckung nach § 887 ZPO (vertretbare Handlung) oder nach § 888 ZPO (nicht vertretbare Handlung) möglich?

Ich bin der Meinung, dass die Abrechnung durch ein Steuerbüro erfolgen kann/muss, also eine vertretbare Handlung?!?!

Wie erfolgt hier die ZV?

Re: Vertretbare oder nicht vertretbare Handlung?

Verfasst: 26.04.2018, 09:03
von Anahid
Richtig, vertretbare Handlung. Ich denke, der Beitrag von IWW hilft Dir weiter.

Re: Vertretbare oder nicht vertretbare Handlung?

Verfasst: 26.04.2018, 12:23
von sansibar
Sehr hilfreicher Hinweis, Anahid, den Artikel hab ich mir auch gleich ausgedruckt - :thx