Vertretbare oder nicht vertretbare Handlung?
Verfasst: 26.04.2018, 08:53
Wir haben diesen Vergleich vor dem Arbeitsgericht abgeschlossen:
....die Beklagte verpflichtet sich, das Arbeitsverhältnis ordnungsgemäß abzurechnen und die sich hieraus ergebenen Vergütungsansprüche gegenüber dem Kläger zu erfüllen....
Nun hat der ehemalige Arbeitgeber immer noch nicht ordnungsgemäß abgerechnet.
Nun meine Frage: Ist hier eine Vollstreckung nach § 887 ZPO (vertretbare Handlung) oder nach § 888 ZPO (nicht vertretbare Handlung) möglich?
Ich bin der Meinung, dass die Abrechnung durch ein Steuerbüro erfolgen kann/muss, also eine vertretbare Handlung?!?!
Wie erfolgt hier die ZV?
....die Beklagte verpflichtet sich, das Arbeitsverhältnis ordnungsgemäß abzurechnen und die sich hieraus ergebenen Vergütungsansprüche gegenüber dem Kläger zu erfüllen....
Nun hat der ehemalige Arbeitgeber immer noch nicht ordnungsgemäß abgerechnet.
Nun meine Frage: Ist hier eine Vollstreckung nach § 887 ZPO (vertretbare Handlung) oder nach § 888 ZPO (nicht vertretbare Handlung) möglich?
Ich bin der Meinung, dass die Abrechnung durch ein Steuerbüro erfolgen kann/muss, also eine vertretbare Handlung?!?!
Wie erfolgt hier die ZV?