ZV gegen eine GmbH

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Strubbel
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#11

29.08.2007, 09:27

Ich führe das hier mal fort, weil ich eine Frage zum gleichen Thema hab:

Ich will gegen eine GmbH vollstrecken. Ich hab drei Anschriften, davon scheinbar ein Hauptsitz.

Aus dem HR-Auszug hab ich einen GF, im Internet hab ich einen anderen gefunden.

Wenn ich den Antrag mache, nehme ich die Firma, mit dem Hauptsitz, dazu den GF aus dem HR.

Muss ich bei der eV was beachten? Die muss doch dann der GF abgeben, oder?
[quote][b]It´s better to burn out than to fade away... (Kurt Cobain)[/b][/quote]
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wifey
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#12

29.08.2007, 19:19

jo, die eV wird durch den GF abgegeben. Auf jeden FAll den im HR eingetragenen GF nehmen.
Viele Grüße

ich
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Strubbel
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#13

30.08.2007, 09:33

So hab ich es gemacht. Danke Tanja :)
[quote][b]It´s better to burn out than to fade away... (Kurt Cobain)[/b][/quote]
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tweety79
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#14

13.09.2007, 09:34

Guten Morgen,

ich habe auch eine ähnliche Frage zu diesem Thema. Wir haben gegen eine GmbH die Räumung eingeleitet. Zwischenzeitlich wurden die Geschäftsräume auch geräumt. Nun haben wir über das Internet und das Handelsregister herausgefunden, dass dort überall noch der alte Sitz (also der Sitz vor dem Sitz, welchen wir jetzt geräumt haben) aufgeführt ist. Über unseren Mandanten haben wir den privaten Wohnort des Geschäftsführers erfahren. Nun meine Frage: Kann ich den Gerichtsvollzieher zum privaten Wohnsitz des Geschäftsführers schicken (nach dem Motto: Aufenthaltsort des GF = Sitz der GmbH)??? Kommt mir ein wenig suspekt vor, da er ja nicht mit seinem privaten Vermögen haftet. Aber nur um die eV abzugeben, müsste es doch möglich sein, oder? Sollte ich da vielleicht nur einen eV-Antrag machen, oder was meint Ihr?
Einmal dachte ich, ich hätte unrecht. :ohmann Aber ich hatte mich ausnahmsweise getäuscht. :yeah - Graf Fito -
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tweety79
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#15

13.09.2007, 11:17

Kann mir denn niemand eine Empfehlung geben? Versuche schon seit gestern den GV zu erreichen, aber leider ist der entweder im Urlaub oder will nicht ans Telefon gehen :twisted: Von daher muss ich nun Euch damit nerven :oops:
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#16

13.09.2007, 12:33

Hallo Tweety79,

da der GF für die GmbH die eV abgeben muss, kannst Du den Gerichtsvollzieher mit Abnahme der eV unter der Privatanschrift des GF beauftragen. Viel Erfolg! Hoffentlich wohnt er noch dort.
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wifey
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#17

13.09.2007, 21:55

Hallo tweety79,

erst Mal :good von Nicoletta - und wenn Du den GV nicht erreichst, :tel doch mal bei der Verteilerstelle an und frag nach, wie Du ihn am besten erreichen kannst und wann bzw. ob er vielleicht Urlaub hat und wer die Vertretung macht.
Viele Grüße

ich
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romex
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#18

13.09.2007, 22:01

Guten Abend,

Du hast da oben geschrieben, dass Ihr eine Privatanschrift des GF habt... ??? Dann erübrigt sich doch der Rest. Vollstrecken kann man in dem Sinne nicht, aber er müsste für die GmbH die eV abgeben!!! Und das wird dieser - im Normalfall - versuchen zu umgehen.

Und immer wieder das alte Lied an die Mandanten?: Wie könnt Ihr Geschäfte machen mit einer GmbH, die weder eine HR-Nr., noch eine Bankverbindung auf dem Kopfbogen hat!!! Aber das ist ja alltäglich mittlerweile!

Liebe Grüße

Peg
Liebe Grüße,
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tweety79
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#19

14.09.2007, 08:23

Guten Morgen und vielen Dank für die Antworten. Dachte schon, dass mir niemand antworten möchte :cry: Ich habe gestern noch mit meinem Kollegen darüber gesprochen. Der meinte, nur eV-Antrag geht ja nur, wenn wir eine Fruchtlosigkeitsbescheinigung haben. Soweit ja richtig. Also würde das für mich bedeuten, dass ich einen kombinierten Auftrag mache. Aber wie verklicker ich dem GV, dass der Sitz des Geschäftsführers nicht Sitz der GmbH ist? Muss ich da einen Zusatztext einfügen? Was schlagt Ihr vor? Ich steh in dieser Sache mal wieder voll auf dem Schlauch. Mein Kollege meinte auch noch, mein Chef hätte was von Durchgriffshaftung gesagt. ??? Ganz blöd gefragt: Was bedeutet das? :oops:

PS: Habe GV immer noch nicht erreicht. Aber Eure Tipps mit der GV-Verteilerstelle werde ich mal umsetzen.
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Strubbel
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#20

14.09.2007, 08:39

Meine GmbH hat sich in Luft aufgelöst... Nach Mitteilung des früheren Vermieters hat sich der GF wohl nach Rumänien verkrümelt.

Hab jetzt eine EMA gemacht, weil die auf der Behörde meinte, er wäre innerhalb von Deutschland verzogen.

@ tweety79: Durchgriffshaftung kann ich dir leider auch nicht erkären. Ich würde in den Antrag schreiben, dass die Firma ihren Sitz dort nicht mehr hat und der GV deshalb den GF zu Hause aufsuchen und ihm dort die eV abnehmen soll. Ich denke, dass das reichen müsste. Ansonsten versuch weiter den GV zu erreichen, der kann dir vielleicht einen Tipp geben! Viel Glück!
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