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ZV - Hausfrau, Ehegatte verdient

Verfasst: 19.04.2018, 10:48
von Rosé
Zwangsvollstreckung

Hallo,

Gibt es irgendwelche Möglichkeiten (Pfändung??), wenn die Schuldnerin Hausfrau ist und vom Einkommen des Ehegatten lebt? Dieser verdient beispielsweise 1.600 € netto. Das Ehepaar hat gemeinsam zwei Kinder. Bekommen natürlich auch noch Kindergeld.

Re: ZV - Hausfrau, Ehegatte verdient

Verfasst: 19.04.2018, 10:54
von Anahid
Bei dem Einkommen: klares NEIN.

Re: ZV - Hausfrau, Ehegatte verdient

Verfasst: 19.04.2018, 10:55
von AliceImWunderland
Die ZV in dieser Sache ist schwierig bis unmöglich. Schau mal hier:

http://www.foreno.de/zwangsvollstreckun ... h#p1971882

Du kannst selbst ausrechnen, dass sich die ZV gegenüber dem Ehemann wegen der Taschengeldansprüche der Ehefrau nicht lohnen wird. Und andere ZV-Möglichkeiten fallen wir jetzt nicht ein.

Re: ZV - Hausfrau, Ehegatte verdient

Verfasst: 19.04.2018, 11:03
von Anahid
Da gibts doch nix zu rechnen. :kopfkratz Der Mann ist für 3 Personen unterhaltsverpflichtet. Kindergeld zählt nicht zum Einkommen. Das Einkommen überschreitet ja nicht einmal die Pfändungsfreigrenze bei 3 Unterhaltspflichten, geschweige denn, dass sich hier ein Taschengeldanspruch konstruieren lassen würde.

Re: ZV - Hausfrau, Ehegatte verdient

Verfasst: 19.04.2018, 11:21
von AliceImWunderland
Anahid hat geschrieben:Da gibts doch nix zu rechnen. :kopfkratz Der Mann ist für 3 Personen unterhaltsverpflichtet. Kindergeld zählt nicht zum Einkommen. Das Einkommen überschreitet ja nicht einmal die Pfändungsfreigrenze bei 3 Unterhaltspflichten, geschweige denn, dass sich hier ein Taschengeldanspruch konstruieren lassen würde.
Das weiß ich. ;) Aber da die Berechnung der Taschengeldansprüche der Themenstarterin scheinbar unbekannt ist (sonst hätte sie nicht diese Frage gestellt), dachte ich, es schadet ihr nicht, sich die Berechnung mal anzuschauen und sich selbst über die eigene Frage mal Gedanken zu machen. :mrgreen:

Re: ZV - Hausfrau, Ehegatte verdient

Verfasst: 19.04.2018, 11:21
von Rosé
Wenn der Ehemann beispielsweise mehr verdienen würde, könnte man das dann machen?

Dass man gegen solche Leute nichts machen kann :-?

Re: ZV - Hausfrau, Ehegatte verdient

Verfasst: 19.04.2018, 11:23
von Rosé
Danke für die Antworten :)

Re: ZV - Hausfrau, Ehegatte verdient

Verfasst: 19.04.2018, 11:57
von Anahid
Rosé hat geschrieben:Wenn der Ehemann beispielsweise mehr verdienen würde, könnte man das dann machen?

Dass man gegen solche Leute nichts machen kann :-?
Ja, könnte man. Aber das müsste das Gehalt schon extrem hoch sein. Wenn auch noch Kinder mit im Spiel sind, wirst Du selten dazu kommen, dass Du ein Gehalt hast, was einen Taschengeldanspruch rechtfertigen würde. Aber kannst Dir ja mal den Link von Alice ansehen. :)

Re: ZV - Hausfrau, Ehegatte verdient

Verfasst: 19.04.2018, 12:24
von Rosé
Bei den Vermögensauskünften die ich so in meinen Akten habe sind die meisten überhaupt entweder "HARTZ IV", Hausfrau/Hausmann, erzielen kein Arbeitseinkommen und wenn dann aber zu wenig oder sind Renter.

Da macht es echt schwierig, die Akten zu bearbeiten... :/

Wie sieht es denn bei euch aus?

Selbst bei der Pfändung von Rente muss man Pfändungsfreigrenzen beachten oder?

Bin grad noch so ziemlich am Anfang und alleine in der Abteilung deshalb so viele Fragen ;)

Re: ZV - Hausfrau, Ehegatte verdient

Verfasst: 19.04.2018, 12:29
von AliceImWunderland
Rosé hat geschrieben:Bei den Vermögensauskünften die ich so in meinen Akten habe sind die meisten überhaupt entweder "HARTZ IV", Hausfrau/Hausmann, erzielen kein Arbeitseinkommen und wenn dann aber zu wenig oder sind Renter.

Da macht es echt schwierig, die Akten zu bearbeiten... :/

Wie sieht es denn bei euch aus? Ja, so sieht es hier ebenfalls aus. Aber das liegt wahrscheinlich in der Natur der Sache bzw. der Zahlungsmöglichkeiten. Jemand, der über ein höheres Einkommen verfügt, begleicht seine Forderungen und lässt selten zu, dass gegen ihn vollstreckt werden muss.

Selbst bei der Pfändung von Rente muss man Pfändungsfreigrenzen beachten oder? Ja, bei der Pfändung von Rente muss man auch Pfändungsfreigrenzen beachten

Bin grad noch so ziemlich am Anfang und alleine in der Abteilung deshalb so viele Fragen ;)