Haftbefehl beantragen

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Lori79
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#11

27.06.2023, 16:47

Nachtrag:
Oder muss ich einen neuen Antrag stellen? und I ankreuzen?
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scully
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#12

27.06.2023, 19:13

Ist dem Haftbefehl vorher keine ZV-Maßnahme vorausgegangen?
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paralegal6
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#13

28.06.2023, 11:47

https://www.haufe.de/recht/deutsches-an ... 53067.html

Ich lasse die Haftbefehle auch direkt an den GV schicken, macht doch nur unnötig Arbeit
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Lori79
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#14

28.06.2023, 12:22

Hallo Zusammen,
doch vorher ZV maßnahme gemacht, der Schuldner ist nicht erschienen. DerGV hat die Vollstreckungsunterlagen unmittelbar ans Gericht geschickt. Wir haben den Haftbefehl durch das Gericht erhalten.
Ich wollte jetzt dem GV d. Haftbefehl schicken, weiß aber nicht ob ein Satz ausreicht oder einen gesonderten Auftrag stellen muss.
Danke Euch
Oliverreinhardt2
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#15

28.06.2023, 12:32

Lori79 hat geschrieben:
27.06.2023, 16:44
Hallo Zusammen,

habe jetzt einen Haftbefehl vorliegen.
hatte den Erlass beantragt und das Kästchen angekreuzt, .... stelle ich den Antrag auf Verhaftung des Schuldner".
Reicht es wenn ich jetzt den den Haftbefehl (Rot) mit einer aktuellen Forderungsaufstellung an die GVin schicke?

Danke Euch
Du müsstest 2 Ausfertigungen des HB´s erhalten haben.
Diese 2 Ausfertigungen schickst du gemeinsam mit einem aktuellem FOKO a. d. GVZ.
Gruß
Oli
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komm ich irgendwie auf dumme Ideen...
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paralegal6
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#16

28.06.2023, 12:32

einfach weiterschicken und nächstes Mal im ZV Auftrag ankreuzen, dass die Zustellung an den GVZ erfolgen soll. Den Verhaftungsauftrag hattet ihr im ursprünglichen ZV Auftrag dann ja vermutlich bereits angekreuzt??
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Lori79
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#17

28.06.2023, 12:53

Wir hatten kästchen H angerkreuzt, Erlass eines Haftbefehls, an die zutändige G weiterzuleiten und gegenübeer der GV stelle ich den Antrag auf Verhaftung des Schuldners.
Oliverreinhardt2
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#18

28.06.2023, 12:53

Lori79 hat geschrieben:
28.06.2023, 12:53
Wir hatten kästchen H angerkreuzt, Erlass eines Haftbefehls, an die zutändige G weiterzuleiten und gegenübeer der GV stelle ich den Antrag auf Verhaftung des Schuldners.
Richtig, genau so.
Gruß
Oli
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