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Vermögensauskunft Gebühr nachbuchen / RA Micro

Verfasst: 16.04.2018, 13:02
von Jurley
Hallo liebe Kolleg/innen,

ich stehe gerade auf dem Schlauch und werde im Gesetz nicht fündig.
RA-Micro bucht bei einem kombinierten ZV-Auftrag die 3309 VA-Gebühr als "eventuell nachbuchen".
Meine Frage ist: Wann entsteht denn definitiv die VA-Gebühr? Erst wenn die ZV scheitert und der GV die VA terminiert?

Vielen Dank schon mal für Eure Hilfe! :lol: :thx

Liebe Grüße von Juliane

Re: Vermögensauskunft Gebühr nachbuchen / RA Micro

Verfasst: 16.04.2018, 13:04
von Laska
Hi,

erst wenn ein Termin zur Abgabe der VA bestimmt wurde oder ein Haftbefehl beantragt ist.

Ergänzung: [..]oder ein Haftbefehl beantragt ist.. [..] natürlich nachdem die VAK nicht abgegeben wurde und der GVZ die Akte ans Vollstreckungsgericht zwecks Erlass eines HB weitergeleitet hat.

Re: Vermögensauskunft Gebühr nachbuchen / RA Micro

Verfasst: 16.04.2018, 13:15
von Sonnenblume1804
Hallo,

sobald die Forderung nicht fristgerecht beglichen wurde, liegt dem GVZ ein neuer Auftrag vor "Abnahme der VAK" soweit beantragt. Dann fällt die Gebühr an und in der Regel erkennt man das wenn der GVZ ein Termin zur Abnahme der Vermögensauskunft bestimmt, wie von Laska bereits mitgeteilt.

LG:-)

Re: Vermögensauskunft Gebühr nachbuchen / RA Micro

Verfasst: 18.04.2018, 09:52
von Jurley
Ich danke euch für eure Antworten :-)
:wink2