öffentliche Zustellung
Verfasst: 16.04.2018, 12:28
Wir haben eine Mandantin, die Eigentümerin eines Mehrfamilienhauses ist.
Eine Mieterin hat bislang keine Miete gezahlt.
Nach langem Hin und Her ist die Dame jetzt ausgezogen. Umgemeldet hat sie sich zwar, aber ein von uns erlassener Mahnbescheid konnte dort nicht zugestellt werden.
Habe bereits unter der neuen Anschrift recherchiert. Da befindet sich eine Thai-Massage. Habe natürlich dort angerufen, ob unsere Schuldnerin ist dort bekannt ist. Ist sie natürlich nicht.
Wie kann ich nun an einen Titel kommen`?
Klar, ich muss den Mahnbescheid zurücknehmen und Klage einreichen.
Dazu muss ich die Klage öffentlich zustellen lassen.
Wie kann ich nachweisen, dass ich die Schuldnerin trotz Recherche nicht auffindbar ist?
Auskunft der Schufa-Adressermittlung liegt vor.
Das Sozialamt gibt aus datenschutzrechtlichen Gründen keine Auskunft.
Staatsanwaltschaft sagt, dass die Strafverfahrensdatei keine Eintragungen enthält.
Reicht das für eine Zustellung aus oder muss ich noch weitere Nachweise erbringen?
Eine Mieterin hat bislang keine Miete gezahlt.
Nach langem Hin und Her ist die Dame jetzt ausgezogen. Umgemeldet hat sie sich zwar, aber ein von uns erlassener Mahnbescheid konnte dort nicht zugestellt werden.
Habe bereits unter der neuen Anschrift recherchiert. Da befindet sich eine Thai-Massage. Habe natürlich dort angerufen, ob unsere Schuldnerin ist dort bekannt ist. Ist sie natürlich nicht.
Wie kann ich nun an einen Titel kommen`?
Klar, ich muss den Mahnbescheid zurücknehmen und Klage einreichen.
Dazu muss ich die Klage öffentlich zustellen lassen.
Wie kann ich nachweisen, dass ich die Schuldnerin trotz Recherche nicht auffindbar ist?
Auskunft der Schufa-Adressermittlung liegt vor.
Das Sozialamt gibt aus datenschutzrechtlichen Gründen keine Auskunft.
Staatsanwaltschaft sagt, dass die Strafverfahrensdatei keine Eintragungen enthält.
Reicht das für eine Zustellung aus oder muss ich noch weitere Nachweise erbringen?