Muster: Anzeige wegen Verstoß gegen die Meldepflicht

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
StineP

#11

10.09.2007, 18:43

Eben - nicht alle Schuldner, die von Amts wegen abgemeldet sind, sitzen im Knast...

Kann mich Pepsi nur anschließen.. Abgemeldet wirst du zB auch, wenn jemand vor dir genauso schlau war oder man ins Auslagen gegangen ist.
Kordu

#12

10.09.2007, 19:09

oder man ins Auslagen gegangen ist.
Interessant. Wenn man in die Auslagen geht (z. B. in die Auslagen vom Möbelgeschäft?) :mrgreen: :teufel
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Pepsi
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#13

11.09.2007, 08:40

:lolaway
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mbrefa
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#14

11.09.2007, 09:14

@stine, ich habe ja auch nicht gesagt, dass es immer so ist, nur dass es häufig bei uns vorkommt und es oftmals ein Grund für eine Abmeldung ist.
[i]"Die Weisheit eines Menschen mißt man nicht nach seinen Erfahrungen, sondern nach seiner Fähigkeit, Erfahrungen zu machen."[/i]

[i]George Bernard Shaw[/i][font=Times New Roman][/font]
StineP

#15

11.09.2007, 09:48

Mist- Ausland mein ich - das passiert, wenn man nebenher telefoniert ;)
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#16

13.01.2011, 16:33

Der Link für das Muster wg der Strafanzeige ist veraltet scheinbar... wer kann mir dennoch ein Muster liefern?! DRINGENDE HILFE BENÖTIGT!!!!
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Ayla
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#17

15.11.2018, 11:29

Hallo,

ich versuche es auch noch einmal. Der Link kann nicht mehr angezeigt werden und ich brauche genau so ein Muster für eine Anzeige gegen den Meldepflichtigen.

Unser Schuldner ist nach eigener Auskunft noch unter der alten Anschrift gemeldet. Eine Anschriftenprüfung ergab, dass er dort nicht wohnhaft sei, da kein Klingelschild/Schild am Briefkasten. Er wohnt nach eigener Aussage auch nicht mehr dort. Uns hatte er eine andere Anschrift mitgeteilt. Dort haben wir den GVZ hingeschickt. Das ist jedoch die Anschrift der Ex-Lebensgefährtin und dort hält er sich nicht mehr auf.

Ich möchte durch die Anzeige bezwecken, dass er sich wo melden muss und ich dann dort den GVZ hinschicken kann.

Danke :)
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Soenny
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#18

15.11.2018, 12:22

Habt ihr eine ungefähre Ahnung in welcher Stadt er wohnt oder wohnen könnte? Dann reicht es vollkommen aus, dem zuständigen Einwohnermeldeamt den Sachverhalt zu schildern und um Klärung zu bitten, die ermitteln dann von Amts wegen.
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#19

15.11.2018, 18:37

Hier ist ein Mustertext drin:

viewtopic.php?f=9&t=4258
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#20

08.05.2019, 14:07

Soenny hat geschrieben:
15.11.2018, 12:22
Habt ihr eine ungefähre Ahnung in welcher Stadt er wohnt oder wohnen könnte? Dann reicht es vollkommen aus, dem zuständigen Einwohnermeldeamt den Sachverhalt zu schildern und um Klärung zu bitten, die ermitteln dann von Amts wegen.
Tja....irgendwie stimmt das nur leider auch nicht. Denn ich habe eine Ahnung wo der Schuldner zuletzt gemeldet habe und habe mit dem Muster, das ich hier im Forum gefunden habe, eine Ordnungswierigkeitsanzeige beim entsprechenden Einwohnermeldeamt erstattet. Von denen bekomme ich jetzt eine einfache Melderegisterauskunft zurück, aus der hervorgeht "....ist in.....nicht gemeldet. Ziel-Adresse: unbekannt".

Dann hängt ein Riesenblatt mit Hinweisen hinten dran, von denen ich mir jetzt wohl aussuchen kann, was zutrifft. Zum einen ist da die Rede davon, dass eine neutrale Antwort vorgeschrieben ist, wenn eine Auskunftssperre vorliegt und zum anderen mit dem Hinweis, dass die Ermittlung tatsächlicher Wohnverhältnisse allein für private Zwecke (z.B. zur Feststellung eines Schuldners) nicht zu den Aufgaben der Meldebehörde gehört. Allerdings kann ich mir auch den dritten Hinweis rauspicken, wonach die Einleitung eines OWi-Verfahrens wegen Verstoßes gegen das Meldegesetz der sachlichen Zuständigkeit der Verwaltungsbehörde obliegt (§ 36 OWiG).

Fällt vielleicht irgendjemandem ein, wie ich an die neue bzw. zutreffende Adresse komme? Und zur Info: Anschriftenermittlung über den GV ging bereits ins Leere.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
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