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Muster: Anzeige wegen Verstoß gegen die Meldepflicht

Verfasst: 24.08.2007, 09:02
von SepterraCore
Hallo ihr Lieben,

ich benötige dringend ein Muster für eine "Anzeige wegen Verstoß gegen die Meldepflicht".

Einige Schuldner sind einfach unauffindbar oder von Amtswegen abgemeldet und bevor ich diese Akten ablege, möchte ich es nochmal so probieren.

Schonmal DANKE :D

Verfasst: 24.08.2007, 09:05
von Pepsi
vielleicht guckst du mal in der Wissensdatenbank, ich dachte da wäre ein Muster (zu finden über die Startseite links)

ansonsten empfehle ich dir die Dauerüberwachung von www.supercheck.de

Verfasst: 24.08.2007, 09:15
von SepterraCore
Nein, da habe ich zuerst geschaut und keines gefunden. Ich möchte keine unnötigen Kosten für Superchek ausgeben und neu vollstrecken, sondern konsequent Anzeige erstatten, sodass ermittelt wird und der Schuldner eine Strafe bekommt, das ist ein Unterschied...

Verfasst: 24.08.2007, 09:26
von Andreas

Verfasst: 24.08.2007, 09:35
von SepterraCore
Hmmm, die hab ich gelesen, aber war von dem Titel irritiert...wegen fehlerhafte EMA...die ist ja sogesehen nicht fehlerhaft, wenn der nicht auffindbar ist...naja, ich versuchs mal.

Dankeschön.

Verfasst: 24.08.2007, 15:08
von Pepsi
ist sie, weil er dort nicht mehr gemeldet ist..

Verfasst: 10.09.2007, 15:10
von SepterraCore
Meine Bedenken liegen in der Musterbegründung:

"Gegen den Antragsgegner wird die Zwangsvollstreckung betrieben. Der Antragsgegner soll gemäß Auskunft des Einwohnermeldeamtes ORT vom DATUM unter o.g. Anschrift wohnhaft sein. Auch eine Postanschriftenprüfung vom DATUM bestätigt die Richtigkeit der Anschrift.

Tatsächlich ist der Antragsgegner dort jedoch nicht wohnhaft, wie das Schreiben der Gerichtsvollzieherin Zwang-Vollstreck vom 01.09.2005 zeigt, die vor Ort die Sachpfändung versucht hat."

Bei uns ist dies aber nicht so, ist jemand in der ZV nicht auffindbar erstellen wir eine EMA-Anfrage, meist erhalten wir dann eine neue Adresse. Wenn ich jetzt aber nach einer im Mahnverfahren -welches ich ja durchsetzten will um zu vollstrecken- die Antwort bekomme:

"Von Amts wegen abgemeldet nach unbekannt" kann ich gegen die Behörde keine Anzeige erstatten wegen falscher EMA!! Von Amts wegen werden nur nicht auffindbare bzw. verschwundene Personen abgemeldet.

Ich möchte aber eine Anzeige wegen Verstoß gegen die Meldepflicht gegen den MELDEPFLICHTIGEN selbst, sodass ein amtliches Ermittlungsverfahren aufgenommen wird, um danach vollstrecken zu können bzw. in eine ladungsfähige Anschrift im Prozessfall zu haben.

So ein MUSTER benötige ich.

Verfasst: 10.09.2007, 15:14
von Andreas
Dazu ist dieses Muster doch, damit wird doch nicht die Behörde angezeigt :wink:

Du mußt halt einfach nur die Begründung auf deinen Fall anpassen.

Der Schuldner ist seiner Meldepflicht nicht nachgekommen und hat daher blablabla... :wink:

Verfasst: 10.09.2007, 15:17
von mbrefa
Wenn uns die Behörden sowas antworten, dann sitzen die Schuldner meist im Knast. Viell. rufst vorher mal in den umliegenden an. Is nur so ne Idee.

lg mandy

Verfasst: 10.09.2007, 17:34
von Pepsi
von Amts wegen abgemeldet heißt nicht, dass er im Knast sitzt.. das heißt, da ist dir jemand zuvor gekommen und hat bereits Anzeige erstattet.. ich würds einfach nochmal machen, dann kriegste auch ne Mitteilung, wenn er aufgefunden wird, ansonsten gib ruhig das Geld für supercheck aus, da kannste ihn ja auch in die Dauerüberwachung reinnehmen