Muster: Anzeige wegen Verstoß gegen die Meldepflicht

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Benutzeravatar
AliceImWunderland
Foreno-Inventar
Beiträge: 2388
Registriert: 24.09.2013, 13:47
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: Phantasy (DATEV)

#21

09.05.2019, 08:58

Ich habe den Eindruck, dass der Sachbearbeiter beim Einwohnermeldeamt entweder keinen Bock hatte, sich mit der Sache zu beschäftigen, oder es einfach nicht besser wusste. Dann werden gerne Standartabläufe in Gang gesetzt und Hinweisblätter beigefügt, ob es gerade zu der Anfrage passt oder nicht. :kopfkratz

Der 1. Hinweis mit der Auskunftssperre ist schwachsinnig. Wenn man ein berechtigtes Interesse nachweist (ich füge immer Kopie eines Titels bei), hat man Anspruch auf die Erteilung der Auskunft über die derzeitige Anschrift, auch wenn Auskunftssperre vorliegt.

Der 2. Hinweis ist ebenfalls Schwachsinn. Denn wenn die Meldebehörde Wind davon bekommt, dass ein Bürger sich nicht ordnungsgemäß umgemeldet hat, dann muss sie von sich aus tätig werden. Schließlich ist es eine Ordnungswidrigkeit und da kann die Behörde nicht die Augen davor verschließen. Auch wenn der ursprüngliche Grund der Informationserlangung eine Ermittlung für "private" Zwecke war. Die Behörde weiß es jetzt und muss Ermittlungen anstellen.

Ich arbeite ab und an für eine Hausverwaltung, wenn dort Not am Mann ist. Und da bekomme ich oft mit, dass die Meldebehörde bei den Vermietern nach dem aktuellen Aufenthalt des Mieters fragt, wenn dieser ausgezogen und sich bei der Meldebehörde nicht ordnungsgemäß umgemeldet hat. Dann hat nämlich irgendjemand beim Einwohnermeldeamt eine EMA bezüglich dieser Person gemacht und die Meldebehörde hat dann festgestellt, dass diese Person dort nicht mehr wohnhaft ist. Dann fangen die an, beim Vermieter etc. nachzufragen, ob dieser weiß, so sein früherer Mieter jetzt wohnt.

Der 3. Hinweis verwirrt mich ein wenig..... Ist die Meldebehörde nicht die Verwaltungsbehörde???? :kopfkratz Wenn nicht, wer denn dann sonst? :kopfkratz :kopfkratz :kopfkratz

Na ja, wie auch immer. Wenn ich in solchen Fällen nicht weiter komme, habe ich gute Erfahrungen mit Supercheck gemacht. Die ziehen sich die Daten sowohl vom Einwohnermeldeamt (was hier ja nichts bringt), als auch von Stromversorgern etc. Dort habe ich schon manches Mal eine aktuelle Anschrift bekommen, auch wenn die Person beim Amt offiziell als "unbekannt verzogen" geführt wurde.

Ansonsten habe ich auf Seminaren von anderen Teilnehmern schon des Öfteren gehört, dass sie gute Erfahrungen mit der Detektei Huck gemacht haben. Soll wohl auch nicht so teuer sein. Allerdings habe ich selbst noch keine Erfahrungen damit gemacht, deshalb kann ich nicht viel dazu sagen.
Warum ist am Ende des Geldes noch so viel Monat übrig?!

Ich habe kein Whatsapp und ich werde auch keins bekommen. Ich stehe auf Datenschutz und bin voll Threema.
:naegel
Benutzeravatar
Anahid
Hexe vom Dienst
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 17571
Registriert: 22.02.2011, 10:41
Beruf: Rechtsfachwirtin
Software: RA-Micro

#22

09.05.2019, 09:10

Danke Alice. Vielleicht versuch ichs dann auch mal über Supercheck. Titel usw. war natürlich meiner Anzeige beigefügt. Von daher war ich über diese durchaus nichtssagende Antwort des Einwohnermeldeamtes leicht erstaunt.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
Antworten