ZV Arbeitsrecht wg. Abfindung / Zeugnis

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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dannymaus
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#1

10.04.2018, 10:16

Hallo :wink1 Ihr Lieben,

hab da mal eine Frage. Ich habe einen vollstreckbaren Titel vom Arbeitsgericht und soll nun bzgl. der Abfindung und des Arbeitszeugnisses den ZV-Auftrag erstellen. Nehme ich da den üblichen ZV-Auftrag oder gibt es da ein anderes Muster?

Danke euch schon mal für Eure Antworten.

:thx
:pfeif
Schreibblitz
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#2

10.04.2018, 10:22

Gott, gib mir die Gelassenheit, Dinge hinzunehmen, die ich nicht ändern kann, den Mut, Dinge zu ändern, die ich ändern kann, und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden. (Reinhold Niebuhr)
Jenna
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#3

10.04.2018, 10:29

Ich denke, du meinst das ZV-Formular?
Nein, damit kommt du in dem Fall nicht weit. Für § 887 bzw. § 888 ZPO musst du einen anderen Textbaustein nehmen. Die Beckschen Fomularbücher (ZV) sind da recht gut.
dannymaus
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#4

10.04.2018, 11:12

Danke euch, hatte es mir eigentlich schon gedacht ;-)
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