Vereinbarter Gerichtsstand in Mandatsvereinbarung
Verfasst: 29.03.2018, 12:51
Liebe Alle,
wir haben beim AG einen Antrag auf PfÜB wegen nicht gezahltem Anwaltshonorar gegen einen ehemaligen Mandanten (jurstische Person) gestellt. Das AG hat dies moniert, da sich das AG nicht für zuständig erachtet, da der Firmensitz nicht in Düsseldorf ist. Wir haben allerdings mit unserem Mandanten in der Vergütungsvereinbarung einen ausschließlichen Gerichtsstand für sämtliche gegenwärtige und zukünftigen durch oder im Zusammenhang mit der Mandatsvereinbarung, der Vergütungsvereinbarung, der sonstigen Vereinbarungen oder der Haftungsbegrenzung entstehenden Streitigkeiten vereinbart (Düsseldorf). Ich soll beim AG begründen, warum das AG Düsseldorf örtlich zuständig ist. Ich habe eine Antwort vorbereitet und wollte fragen, ob man das so wie nachstehend formulieren kann oder ob ich noch etwas ändern muss:
"[i]wir nehmen auf Ihr Schreiben vom ....2018 Bezug. Das Amtsgericht Düsseldorf ist hier örtlich zuständig, da wir mit der ……… AG am […] Düsseldorf als ausschließlichen Gerichtsstand vereinbart haben und somit der besondere Gerichtstand des Erfüllungsorts nach § 29 ZPO zur Anwendung kommt. Nach § 29 ZPO ist für Streitigkeiten aus einem Vertragsverhältnis das Gericht des Ortes zuständig, an dem die streitige Verpflichtung zu erfüllen ist. Da die …….. AG unsere Rechnungen nicht bezahlt hat, ist für die streitige Verpflichtung zur Zahlung Düsseldorf als Gerichtstand anzuwenden.
Wir bitten daher wie von uns beantragt um Erlass des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses."
[/i]
Vielen Dank schon mal für euer Feedback
wir haben beim AG einen Antrag auf PfÜB wegen nicht gezahltem Anwaltshonorar gegen einen ehemaligen Mandanten (jurstische Person) gestellt. Das AG hat dies moniert, da sich das AG nicht für zuständig erachtet, da der Firmensitz nicht in Düsseldorf ist. Wir haben allerdings mit unserem Mandanten in der Vergütungsvereinbarung einen ausschließlichen Gerichtsstand für sämtliche gegenwärtige und zukünftigen durch oder im Zusammenhang mit der Mandatsvereinbarung, der Vergütungsvereinbarung, der sonstigen Vereinbarungen oder der Haftungsbegrenzung entstehenden Streitigkeiten vereinbart (Düsseldorf). Ich soll beim AG begründen, warum das AG Düsseldorf örtlich zuständig ist. Ich habe eine Antwort vorbereitet und wollte fragen, ob man das so wie nachstehend formulieren kann oder ob ich noch etwas ändern muss:
"[i]wir nehmen auf Ihr Schreiben vom ....2018 Bezug. Das Amtsgericht Düsseldorf ist hier örtlich zuständig, da wir mit der ……… AG am […] Düsseldorf als ausschließlichen Gerichtsstand vereinbart haben und somit der besondere Gerichtstand des Erfüllungsorts nach § 29 ZPO zur Anwendung kommt. Nach § 29 ZPO ist für Streitigkeiten aus einem Vertragsverhältnis das Gericht des Ortes zuständig, an dem die streitige Verpflichtung zu erfüllen ist. Da die …….. AG unsere Rechnungen nicht bezahlt hat, ist für die streitige Verpflichtung zur Zahlung Düsseldorf als Gerichtstand anzuwenden.
Wir bitten daher wie von uns beantragt um Erlass des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses."
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