Pfändung Bruttolohn, Abführung Beiträge
Verfasst: 29.03.2018, 10:39
Wir haben ein arbeitsgerichtliches Versäumnisurteil, in welchem der Arbeitgeber zur Zahlung verschiedener Brutto-Löhne verpflichtet wurde.
Nachdem der AG bereits vorgerichtlich nicht reagierte und wie gesagt VU erging, haben wir diese Brutto-Löhne vollstreckt mittels Pfüb.
Dass unser Mandant als Arbeitnehmer nun die Sozialversicherungsbeiträge und Lohnsteuer noch abführen muss ist mir klar, mangels entsprechender Abrechnung durch den Arbeitgeber habe ich jedoch keine Beträge. Es handelt sich auch nicht um monatlich gleich bleibendes festes Gehalt, so dass ich auf vorherige Abrechnungen zurückgreifen könnte, sondern um Entgeltforzahlung im Krankheitsfall und um Urlaubsabgeltung.
Reicht es, wenn der Mandant von uns darauf hingewiesen wird, dass er die entsprechenden Beiträge noch abführen muss und dazu bitte selbst beim FA und der Krankenkasse nachfragen soll oder sind wir hier in der Pflicht, diese Beiträge bei FA und KK zu erfragen, abzuführen und dürfen nur den Rest an Mdt. auszahlen?
Danke euch!
Nachdem der AG bereits vorgerichtlich nicht reagierte und wie gesagt VU erging, haben wir diese Brutto-Löhne vollstreckt mittels Pfüb.
Dass unser Mandant als Arbeitnehmer nun die Sozialversicherungsbeiträge und Lohnsteuer noch abführen muss ist mir klar, mangels entsprechender Abrechnung durch den Arbeitgeber habe ich jedoch keine Beträge. Es handelt sich auch nicht um monatlich gleich bleibendes festes Gehalt, so dass ich auf vorherige Abrechnungen zurückgreifen könnte, sondern um Entgeltforzahlung im Krankheitsfall und um Urlaubsabgeltung.
Reicht es, wenn der Mandant von uns darauf hingewiesen wird, dass er die entsprechenden Beiträge noch abführen muss und dazu bitte selbst beim FA und der Krankenkasse nachfragen soll oder sind wir hier in der Pflicht, diese Beiträge bei FA und KK zu erfragen, abzuführen und dürfen nur den Rest an Mdt. auszahlen?
Danke euch!