Schuldner zahlt nach Erlass aber vor Pfändung - Vorgehen?

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Janne
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#1

29.03.2018, 10:26

Hey ihr Lieben...

immer diese ZV und ich :vogel

Wir hatten einen Titel gegen den Schuldner. Dieser kündigte auch eine Zahlung an, welche nicht erfolgte. Wir haben daraufhin einen PfÜB beantragt...während dieses Vorganges kündigte der Schuldner wieder eine Zahlung an; wir haben bei Gericht erfragt wie der Stand des PfÜBs ist, dieser hing noch wegen Rückständen (Grippewelle) beim Rechtspfleger, wir haben das Antragsverfahren dann erstmal weiterlaufen lassen und den Mandanten angewiesen, uns sofort über etwaige Zahlungseingänge zu unterrichten, damit wir den Antrag ggf. noch rechtzeitig vor Erlass zurücknehmen können.

Montag haben wir vom Gericht die Mitteilung bekommen, dass der PfÜB nun erlassen wurde (kein ZE auf unserem Konto oder beim Mdt.)...heute bekommen wir vom Mdt. die Mitteilung, dass die Zahlung drauf ist.

Wie verfahre ich nun? Kann ich den PfÜB teilweise für erledigt erklären? Weil unsere Kosten sind doch rechtmäßig angefallen oder sehe ich das falsch?
Zuletzt geändert von Janne am 29.03.2018, 10:33, insgesamt 1-mal geändert.
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Anahid
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#2

29.03.2018, 10:33

Eure Kosten sind angefallen und gerechtfertigt. Nach erfolgter Zustellung würde ich dem Drittschuldner mitteilen, dass ein Betrag von .... am ..... gezahlt wurde und sich damit die Restforderung zum heutigen Tag auf ..... € stellt .
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
Janne
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#3

29.03.2018, 11:10

Alles klar :)

Danke für die schnelle Antwort Anahid :wink1
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