Pfüb mit Schwierigkeiten
Verfasst: 29.03.2018, 09:58
Hallo liebe Foren-Mitglieder.
Ich habe nun ein etwas merkwürdiges Problem. Ich schildere dies einmal:
Ich habe einen Titel erwirkt gegen ehemaligen Mandanten. Aufgrund von Vollstreckungsmaßnahmen wurde mir der Arbeitgeber bekannt, so dass ich einen Pfüb ausgebracht habe. Dieser wurde auch entsprechend zugestellt.
Da die DS-Antwort nicht ausreichend war, habe ich diese mit ausführliche Schreiben moniert und um entsprechende Erledigung bzw. Zahlung mit Fristsetzung aufgefordert.
Diese Frist ist fruchtlos verstrichen, weshalb ich gestern nun DS-Klage angedroht habe.
Heute nun kam ein Anruf des DS. Durch dieses Schreiben wurde der Chef nebst seiner anderen Angestellten "A" (er hat zwei, die andere ist der Antragsgegner) sog. aufgescheucht. Sie würden von einem Pfüb etc. nichts wissen. Zum Zustellzeitpunkt war der Chef mit der Lebenspartnerin (Angestellte A) nachweisbar im Ausland gewesen.
Es hat sich herausgestellt, dass die Zustellung des Pfübs von der Antragsgegnerin per Unterschriftenfälschung (sie hat den Namen der Angestellten A angegeben) unterzeichnet wurde.
Ich beharre nun auf die Erledigung bzw. Zahlung, bin mir aber nicht sicher, ob der Pfüb nun wirklich rechtswirksam zugestellt wurde und ich somit Nachteile hierdurch habe. Ich hoffe, Ihr versteht was ich meine.
Liebe Grüße
V. Alm
Ich habe nun ein etwas merkwürdiges Problem. Ich schildere dies einmal:
Ich habe einen Titel erwirkt gegen ehemaligen Mandanten. Aufgrund von Vollstreckungsmaßnahmen wurde mir der Arbeitgeber bekannt, so dass ich einen Pfüb ausgebracht habe. Dieser wurde auch entsprechend zugestellt.
Da die DS-Antwort nicht ausreichend war, habe ich diese mit ausführliche Schreiben moniert und um entsprechende Erledigung bzw. Zahlung mit Fristsetzung aufgefordert.
Diese Frist ist fruchtlos verstrichen, weshalb ich gestern nun DS-Klage angedroht habe.
Heute nun kam ein Anruf des DS. Durch dieses Schreiben wurde der Chef nebst seiner anderen Angestellten "A" (er hat zwei, die andere ist der Antragsgegner) sog. aufgescheucht. Sie würden von einem Pfüb etc. nichts wissen. Zum Zustellzeitpunkt war der Chef mit der Lebenspartnerin (Angestellte A) nachweisbar im Ausland gewesen.
Es hat sich herausgestellt, dass die Zustellung des Pfübs von der Antragsgegnerin per Unterschriftenfälschung (sie hat den Namen der Angestellten A angegeben) unterzeichnet wurde.
Ich beharre nun auf die Erledigung bzw. Zahlung, bin mir aber nicht sicher, ob der Pfüb nun wirklich rechtswirksam zugestellt wurde und ich somit Nachteile hierdurch habe. Ich hoffe, Ihr versteht was ich meine.
Liebe Grüße
V. Alm