Pfüb mit Schwierigkeiten

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Antworten
V.Alm
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 6
Registriert: 08.12.2017, 09:56
Beruf: Rechtsanwalt
Software: Advoware

#1

29.03.2018, 09:58

Hallo liebe Foren-Mitglieder.

Ich habe nun ein etwas merkwürdiges Problem. Ich schildere dies einmal:

Ich habe einen Titel erwirkt gegen ehemaligen Mandanten. Aufgrund von Vollstreckungsmaßnahmen wurde mir der Arbeitgeber bekannt, so dass ich einen Pfüb ausgebracht habe. Dieser wurde auch entsprechend zugestellt.

Da die DS-Antwort nicht ausreichend war, habe ich diese mit ausführliche Schreiben moniert und um entsprechende Erledigung bzw. Zahlung mit Fristsetzung aufgefordert.

Diese Frist ist fruchtlos verstrichen, weshalb ich gestern nun DS-Klage angedroht habe.

Heute nun kam ein Anruf des DS. Durch dieses Schreiben wurde der Chef nebst seiner anderen Angestellten "A" (er hat zwei, die andere ist der Antragsgegner) sog. aufgescheucht. Sie würden von einem Pfüb etc. nichts wissen. Zum Zustellzeitpunkt war der Chef mit der Lebenspartnerin (Angestellte A) nachweisbar im Ausland gewesen.
Es hat sich herausgestellt, dass die Zustellung des Pfübs von der Antragsgegnerin per Unterschriftenfälschung (sie hat den Namen der Angestellten A angegeben) unterzeichnet wurde.

Ich beharre nun auf die Erledigung bzw. Zahlung, bin mir aber nicht sicher, ob der Pfüb nun wirklich rechtswirksam zugestellt wurde und ich somit Nachteile hierdurch habe. Ich hoffe, Ihr versteht was ich meine.

Liebe Grüße

V. Alm
Liebe Grüße

V. Alm
Manuel
Forenfachkraft
Beiträge: 227
Registriert: 15.02.2018, 09:43
Beruf: ReFa

#2

29.03.2018, 10:19

Spannend. In jedem Fall bitte schon mal den Ausgang später hier posten. Da steht neben der Pfüb-Sache ja nun noch im Raum, ob auch Strafanzeige gegen die Schuldnerin/Angestellte zu erstatten ist.

Ich möchte den Profis hier auf dem Board nicht vorgreifen, aber warum weigert sich der Chef denn zu zahlen? Wenn er sich "weigert", dann steckt er doch mit seiner Angestellten ein Stück weit "unter einer Decke". Kann man mit dem keine Vereinbarung erzielen? Wenn absehbar ist, dass von dort pfändbares Einkommen kommt, dann würde ich evtl. zur Sicherheit einfach sofort noch mal vorl.Z. und einen neuen Pfüb beantragen.

Oder reicht es evtl. aus, den Pfüb einfach noch einmal an den Drittschuldner zuzustellen?
Benutzeravatar
Anahid
Hexe vom Dienst
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 17555
Registriert: 22.02.2011, 10:41
Beruf: Rechtsfachwirtin
Software: RA-Micro

#3

29.03.2018, 10:31

Ich würde einen GV mit der erneuten Zustellung des PfÜB beauftragen. Klar gehen da die Monate, die bereits vergangen sind, natürlich verloren. Aber m.E. ist der PfÜB nicht wirksam an den Drittschuldner zugestellt.

Weiter würde ich Strafanzeige gegen die Schuldnerin aus allen erdenkbaren Gesichtspunkten (u.a. Urkundenfälschung, Betrug usw.) erstatten.

Manuels Vorschlag kann m.E. nicht greifen. Der Drittschuldner hat keine Berechtigung, aufgrund irgendwelcher Vereinbarungen Geld an Dritte auszuzahlen. Er läuft dabei Gefahr, die Zahlungen dann auch zusätzlich an die Schuldnerin selbst erbringen zu müssen. Definitiv muss dafür ein PfÜB vorliegen, den er aber ja nicht hat.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
sansibar
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 3276
Registriert: 11.03.2011, 10:40
Beruf: ReFa, gepr. BV
Software: RA-Micro
Wohnort: Hannover und so

#4

29.03.2018, 12:40

Ich sehe das exakt so wie Anahid.
Grüße - sansibar
DARKNESS IS A STATE OF MIND
V.Alm
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 6
Registriert: 08.12.2017, 09:56
Beruf: Rechtsanwalt
Software: Advoware

#5

10.04.2018, 11:58

Sorry für die späte Antwort. Aber Ostern lag dazwischen.

Ein neuer Pfüb würde ins Leere gehen. Der DS war tatsächlich gemäß mir vorliegendem Nachweis mit seiner Mitarbeiterin im Ausland.
Inzwischen ist die Schuldnerin fristlos gekündigt. Auch dieses Schreiben mit Angabe der Gründe etc. liegt mir vor. Der DS überlegt, strafrechtlich gegen Schuldnerin vorzugehen.

Da ich gute Hoffnung auf den PFÜB bezüglich Arbeitgeber hatte, dies aber ja ins Leere nun geht, werde ich den Schuldner zur Ergänzung der Vermögensaufstellung laden und die Konten dicht machen. Auch ich behalte mir strafrechtliche Konsequenzen vor.
Liebe Grüße

V. Alm
Antworten