Seite 1 von 1

Titelherausgabe an Rechtsschutzversicherung

Verfasst: 22.03.2018, 13:19
von Nicolex3
Hallo ihr Lieben,

wie handhabt ihr das denn so? In einer Zwangsvollstreckungssache möchte die Rechtsschutzversicherung nunmehr die Titel habe um ihre Forderung selbst durchzusetzen. Jetzt habe ich allerdings das Problem, dass ich die Ausfertigungen der Titel ja nicht einfach an die Rechtsschutz übersenden kann, da ja nicht alles der Rechtsschutz zusteht, sondern ein Teil auch unserem Mandanten.

Ich habe schon versucht getrennte Ausfertigungen in Höhe der einzelnen Beträge zu beantragen. Hat bis jetzt leider nicht geklappt. Außerdem möchte das Mahngericht von mir eine Bestätigung der erfolgten Zahlungen in der Form des § 727 ZPO. Reicht es da aus, wenn ich anwaltlich versichere, dass die Rechtsschutz den Betrag xy an uns gezahlt hat?

Danke schonmal für eure Hilfe.

Re: Titelherausgabe an Rechtsschutzversicherung

Verfasst: 22.03.2018, 13:22
von Adora Belle
Wieso will die RSV Titel haben, die nicht ihre Ansprüche betreffen?

Re: Titelherausgabe an Rechtsschutzversicherung

Verfasst: 22.03.2018, 13:27
von Nicolex3
Weil im Urteil auch die außergerichtlichen Kosten festgesetzt sind, die von der RS gezahlt wurden.

Re: Titelherausgabe an Rechtsschutzversicherung

Verfasst: 22.03.2018, 13:46
von AliceImWunderland
Also wir geben solche Titel nicht raus. Sollte der Schuldner Zahlungen auf diesen Titel leisten, die der Rechtsschutz zustehen, leiten wir diese an die Rechtsschutz weiter. Die Rechtsschutzversicherung kann aus diesem Titel eh nicht vollstrecken. Zum Einen sind dort auch Ansprüche tituliert, die ihr nicht zustehen, sondern dem Mandanten. Zum Anderen ist sie dort nicht als Gläubigerin aufgeführt.

Re: Titelherausgabe an Rechtsschutzversicherung

Verfasst: 22.03.2018, 13:56
von Adora Belle
Bevor die Hauptforderung getilgt ist? Da würde ich mich mit Kooperation zurückhalten. Damit dürfte die RSV doch auch gar nicht vollstrecken, solange die Ansprüche des Mandanten nicht vollständig befriedigt sind.

Es ist wohl streitig, ob die RSV überhaupt ohne öffentliche Urkunde ihre Rechtsnachfolge nachweisen kann, bzw. ob Offenkundigkeit vorliegen kann. Vielleicht hilft Dir dazu dieser Thread im RPfl-Forum weiter.

Bei Dir müsste ja eine Teilausfertigung erfolgen, die nur die übergegangenen Beträge umfasst.