Vermögensverzeichnis immer nach max. Wert 2.000,00?
Verfasst: 20.03.2018, 16:20
Hey ihr Lieben,
ich hoffe, es sind noch nicht alle im Feierabend ^^
Es wurde gerade ein PfÜB moniert, da eine 0,3 Gebühr nach 3309 VVRVG für die Einholung der Vermögensauskunft (in Kombi mit einer 0,3 Gebühr für einen Vollstreckungsauftrag) nach einem Streitwert von 3.800,00 geltend gemacht wurde (und nicht nach einem wert von EUR 2.000,00). Ist dies korrekt? Gem. § 25 RVG ja schon...da steht es eindeutig drin...aber was ist mit Kombiaufträgen? Ich frage, weil unser Programm das automatisch so ausspuckt und das nun der 3. PfÜB in dieser Sache ist...2x wurde es nicht gesehen/nicht moniert und diesmal schon.
Damit es für die Zukunft richtig läuft und auch evtl. unser Programm angepasst wird (das berechnet automatisch nach dem Streitwert) jetzt meine Frage
ich hoffe, es sind noch nicht alle im Feierabend ^^
Es wurde gerade ein PfÜB moniert, da eine 0,3 Gebühr nach 3309 VVRVG für die Einholung der Vermögensauskunft (in Kombi mit einer 0,3 Gebühr für einen Vollstreckungsauftrag) nach einem Streitwert von 3.800,00 geltend gemacht wurde (und nicht nach einem wert von EUR 2.000,00). Ist dies korrekt? Gem. § 25 RVG ja schon...da steht es eindeutig drin...aber was ist mit Kombiaufträgen? Ich frage, weil unser Programm das automatisch so ausspuckt und das nun der 3. PfÜB in dieser Sache ist...2x wurde es nicht gesehen/nicht moniert und diesmal schon.
Damit es für die Zukunft richtig läuft und auch evtl. unser Programm angepasst wird (das berechnet automatisch nach dem Streitwert) jetzt meine Frage