Hallo Ihr Lieben,
Eure Kompetenz und Erfahrung ist gefragt: Gebt Ihr grundsätzlich beim ZV-Auftrag den Prozeßbevollmächtigten an, der die Gegenseite im gerichtlichen Verfahren vertreten hat (bei ZV aus Urteil, KFB usw.)? Theoretisch könnte es ja sein, dass das Mandat nicht mehr besteht.
Ich danke Euch für Eure Unterstützung.
LG
Moschele
Angabe Prozeßbevollmächtiger
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- mücki
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Guten Morgen,
also ich mache das grundsätzlich nicht. Einzige Ausnahme: Ich weiß, dass aus irgendwelchen Gründen die Zustellung beim Schuldner direkt nicht funktioniert. Dann versuche ich es.
also ich mache das grundsätzlich nicht. Einzige Ausnahme: Ich weiß, dass aus irgendwelchen Gründen die Zustellung beim Schuldner direkt nicht funktioniert. Dann versuche ich es.
Dumme Gedanken hat jeder, nur der Weise verschweigt sie. Wilhelm Busch
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Liebe Mücki,
dank Dir...
LG vom Moschele
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