PfÜb kann Drittschuldner nicht zugestellt werden...was nun?

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Refa_2023
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#11

27.02.2024, 16:47

Vielen Dank für Deine schnelle Antwort. Ich habe eine Ausfertigung vom PfÜB, das passt dann wenn ich die mitschicke oder? Ich kenne mich leider null mit diesen (vollstreckbaren) Ausfertigungen und Abschriften aus :sad:
Manuel
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#12

28.02.2024, 09:41

Wenn Du es dir einfach machen und die Akte vom Tisch haben möchtest, dann stelle doch einen erneuten Antrag auf Abgabe (Nachbesserung) der Vermögensauskunft. Du kannst ja begründen warum das notwendig ist, eben weil die Anschrift nicht stimmt und somit eine Zustellung nicht möglich war. Dann soll der Schuldner nachbessern und die aktuelle Arbeitgeberanschrift benennen. Nur so als Vorschlag.
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#13

28.02.2024, 10:00

Du schickst das, was Dir der Gerichtsvollzieher zurückgeschickt hat, weil er nicht zustellen konnte, genauso an den nächsten Gerichtsvollzieher weiter. Wenn das nur eine PfÜB-Ausfertigung ist, dann schickst Du genau die.
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#14

28.02.2024, 10:01

@Manuel: Das dauert einfach viel zu lange.

@Refa_2023: ja, du schickst die Ausfertigung des Pfübs mit, die soll ja immerhin zugestellt werden. Und nicht den Antrag Zustellung gem. § 840 ZPO vergessen. Wenn du auch eine Abschrift des Pfüb hast, kann die auch mit - zum Zwecke der Verbindung mit der Zustellungsurkunde. Das spart Kopierkosten.
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Refa_2023
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#15

29.02.2024, 21:37

danke für eure Hilfe!!!
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