Hallo,
ich brauche mal wieder Hilfe:
Ich habe eine Vollstreckbare Ausfertigung eines arbeitsgerichtlichen Vergleichs. Verglichen wurde sich auf eine Entgeltzahlung in Höhe von € 1.500,00 brutto. Gebe ich den Bruttobetrag in das Forderungskonto ein oder muss ich erst ausrechnen oder ausrechnen lassen, was da netto rauskommt. Oder fordere ich den Bruttobetrag und unser Mandant muss selbst dafür sorgen, dass seinen Sozialversicherungsabgaben bezahlt werden.
Vielen Dank für eure Hilfe!
ZV Lohn
- Anahid
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- ...ist hier unabkömmlich !
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Du kannst brutto vollstrecken, musst dann aber den Mandanten auf die Abgabepflicht hinweisen.
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