Moin zusammen!
Ich habe für die Mandantin rückständige Hausgelder tituliert.
Dann habe ich eine Sicherungshypothek im Wohnungsgrundbuch eintragen lassen;
danach habe ich einen Antrag auf Zwangsversteigerung wegen der titulierten Forderungen beantragt.
Vom Gericht kam dann ein Hinweisschreiben, dass die gem. 10 ZVG 5 vorgesehen haben, weil ich sonst keinen
Antrag gestellt habe. Wenn ich die vorrangigenRangklasse nach 10 ZVG 4 will, dann müsse ich den Beitritt erklären.
Kann ich das einfach machen? Oder entstehen Nachteile?
Wegen den weiteren Rückständen (bislang nicht tituliert) werde ich die Anmeldung nach 10 Nr 2 ZVG fertigen, allerdings erst vor dem Versteigerungstermin (zwei Wochen vorher oder soooo).
Liebe Grüße
Bea
Zwangsversteigerung & Beitritt
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Hallo,
am besten gleich das Verfahren in Rangklasse § 10 Abs.1 Nr. 2 ZVG betreiben.
Dann richtet sich das geringste Gebot nach der WEG.
Nicht warten wegen § 44 Abs. 2 ZVG
S. Geiselmann
am besten gleich das Verfahren in Rangklasse § 10 Abs.1 Nr. 2 ZVG betreiben.
Dann richtet sich das geringste Gebot nach der WEG.
Nicht warten wegen § 44 Abs. 2 ZVG
S. Geiselmann
- Anahid
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