Zwangsversteigerung & Beitritt

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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BeaBunny
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#1

11.03.2018, 21:22

Moin zusammen!
Ich habe für die Mandantin rückständige Hausgelder tituliert.
Dann habe ich eine Sicherungshypothek im Wohnungsgrundbuch eintragen lassen;
danach habe ich einen Antrag auf Zwangsversteigerung wegen der titulierten Forderungen beantragt.

Vom Gericht kam dann ein Hinweisschreiben, dass die gem. 10 ZVG 5 vorgesehen haben, weil ich sonst keinen
Antrag gestellt habe. Wenn ich die vorrangigenRangklasse nach 10 ZVG 4 will, dann müsse ich den Beitritt erklären.

Kann ich das einfach machen? Oder entstehen Nachteile?

Wegen den weiteren Rückständen (bislang nicht tituliert) werde ich die Anmeldung nach 10 Nr 2 ZVG fertigen, allerdings erst vor dem Versteigerungstermin (zwei Wochen vorher oder soooo).

Liebe Grüße
Bea
Geiselmann
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#2

12.03.2018, 05:15

Hallo,

am besten gleich das Verfahren in Rangklasse § 10 Abs.1 Nr. 2 ZVG betreiben.
Dann richtet sich das geringste Gebot nach der WEG.
Nicht warten wegen § 44 Abs. 2 ZVG

S. Geiselmann
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Anahid
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#3

12.03.2018, 09:09

Und bitte Deinen Beruf in Deinem Profil ergänzen BeaBunny. So darf Dir nach den Forenregeln normalerweise niemand antworten. ;)
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
BeaBunny
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#4

12.03.2018, 21:51

Okidoki & lieben Dank Euch !!!
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