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Vorläufiges Zahlungsverbot

Verfasst: 08.03.2018, 16:53
von maxipayne
Liebe Alle,

ich brauche eure Hilfe bezüglich des vorläufigen Zahlungsverbots. Muss ich hierfür das Formular mit dem Modul J ausfüllen oder darf ich das Schreiben selber aufsetzen und durch den Gerichtsvollzieher zustellen lassen? :panik Wie macht ihr das immer? Ich bin mir absolut unsicher, vielleicht könnt ihr mir ja weiterhelfen

Vielen Dank

Re: Vorläufiges Zahlungsverbot

Verfasst: 08.03.2018, 17:04
von Jenna
Das habe ich bis jetzt immer noch so mit einem Textbaustein gemacht.
hat auch immer ohne Beanstandungen geklappt.
Allerdings habe ich das Formular mit dem Antrag auf einen PfÜB immer direkt dazugelegt und beides zusammen auf den Weg gebracht.

Re: Vorläufiges Zahlungsverbot

Verfasst: 08.03.2018, 19:06
von Memnoch
Mache das auch immer nach eigenem Gusto bzw. eigener Vorlage.

Dass Du auf die Frist wg. Zustellung PfÜb achten musst, weißt Du ja.
Habe selbst unlängst noch ´mal ein zweites vorläufiges auf den Weg bringen müssten, weil es sowas von knapp war...

Re: Vorläufiges Zahlungsverbot

Verfasst: 09.03.2018, 09:01
von AliceImWunderland
maxipayne hat geschrieben:Liebe Alle,

ich brauche eure Hilfe bezüglich des vorläufigen Zahlungsverbots. Muss ich hierfür das Formular mit dem Modul J ausfüllen oder darf ich das Schreiben selber aufsetzen und durch den Gerichtsvollzieher zustellen lassen? :panik Wie macht ihr das immer? Ich bin mir absolut unsicher, vielleicht könnt ihr mir ja weiterhelfen

Vielen Dank
Mit welchem Programm arbeitest du? Unser Programm hat dafür ein Formular. Ansonsten kannst du dir deine eigene Vorlage hierfür basteln.

Re: Vorläufiges Zahlungsverbot

Verfasst: 09.03.2018, 09:36
von maxipayne
Vielen Dank für eure Antworten. Ich würde das VZV direkt an den zuständigen Gerichtsvollzieher schicken und den Antrag auf PfÜB ans Amtsgericht. Wenn ich beides gleichzeitig beim AG einreichen könnte, wäre das natürlich super. Ja, die 4-Wochen-Frist ist mir bekannt. Kann ich beides direkt beim zuständigen Gerichtsvollzieher einreichen?

Re: Vorläufiges Zahlungsverbot

Verfasst: 09.03.2018, 10:09
von Aelizia
maxipayne hat geschrieben: Kann ich beides direkt beim zuständigen Gerichtsvollzieher einreichen?
Nein, der Pfüb-Antrag muss an das Gericht, weil dort der Pfändungsbeschluss erlassen wird.

Re: Vorläufiges Zahlungsverbot

Verfasst: 09.03.2018, 10:40
von maxipayne
Habe ich mir gedacht. Kann ich dann dem Gerichtsvollzieher eine Kopie von unserem Antrag auf PfüB zur Kenntnisnahme beifügen? Reicht ihm das?

Re: Vorläufiges Zahlungsverbot

Verfasst: 09.03.2018, 12:00
von Aelizia
Der Gerichtsvollzieher benötigt keine Kopie vom Pfüb-Antrag.

Dem reicht das vorläufige Zahlungsverbot ;)

Re: Vorläufiges Zahlungsverbot

Verfasst: 09.03.2018, 12:20
von maxipayne
Alles klar, vielen lieben Dank für eure Hilfe :-)

Re: Vorläufiges Zahlungsverbot

Verfasst: 14.03.2018, 13:12
von maxipayne
Für das vorläufige Zahlungsverbot fällt keine Verfahrensgebühr an oder? Nur für den Antrag auf PfüB oder?