ZV nach Arrest mit Titel

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Antworten
Memnoch
Foren-Azubi(ene)
Beiträge: 94
Registriert: 24.09.2009, 19:56
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: a-jur
Wohnort: Ruhrgebiet

#1

08.03.2018, 16:13

Hallo!

Benötige ein bißchen Bestätigung oder notfalls auch gerne einen anderslautenden Tipp:

Haben vor einigen Monaten einen Arrest erwirkt und an Banken und Versicherungen zugestellt, dazu noch eine ZV über GV betrieben wegen eines Autos.
Das Auto wurde zwischenzeitlich veräußert, insoweit reichte dem GV eine entsprechende Freigabe durch den Schuldner.
Von einer Bank kam auch bereits Geld, das schließlich zurückgefordert wurde. Immerhin lag noch kein Titel vor.

Im Hauptverfahren wurde ein Vergleich geschlossen. Dachte, diesen im Parteibetrieb zuzustellen und sodann einen Pfüb zu beantragen.

Jetzt erreicht uns ein Schreiben des Schuldners, wonach er sämtliche gepfändeten Forderungen "freigibt". Da stehe ich ein wenig auf dem Schlauch... Kann man damit etwas anfangen? PfÜb ist doch trotzdem erforderlich, oder?
Antworten