ZV Autobahnraststätte

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Anahid
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#1

08.03.2018, 10:22

Ich bräuchte bitte mal Anregungen, vielleicht hatte ja auch jemand mal einen solchen Fall:

Mein Schuldner ist unbekannt verzogen. Nun teilt mir die Mandantin mit, dass sie in Erfahrung gebracht hat, dass er in einer Autobahnraststätte arbeitet und nach ihren Informationen dort Geschäftsführer sei. So ein Autobahnrastplatz wird aber, soweit ich das sehe, von verschiedenen Unternehmen geführt, da wäre einmal die Tankstelle, die Rast-/Gaststätte und ggf. noch weiteres oder sehe ich das falsch? Da ich weiß, dass der Schuldner früher im Gastronomiegewerbe tätig war, würde ich jetzt davon ausgehen, dass er in der Raststätte selbst arbeitet. Allerdings wird diese, was ich so aus dem Internet herausgefunden habe, von einem großen Konzern geführt, der unsäglich viele Autobahnraststätten betreibt. Im Impressum steht von dem Schuldner nichts, dass der als GF eingesetzt wäre. Im Handelsregister ist diese Firma ausschließlich in Bonn eingetragen, nicht hier in Bayern, wo die Raststätte liegt. Hat irgendjemand eine Ahnung, wie ich herausbekommen soll, ob der Schuldner dort arbeitet und bei wem?
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mücki
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#2

08.03.2018, 10:30

Na wenn er GF (vorausgesetzt, eure Mdt. schmeißt da nichts durcheinander) ist, dann müsste das auf jeden Fall im Handelsregister aufgeführt sein. Hast du schon mal die Veröffentlichungen gecheckt? Habt ihr eure Mdt. mal gefragt, woher sie die Info hat?

Arbeitet die Raststätte mglw. auf "Franchise-Basis"?

Ich bin ja immer so ein Freund von Telefonaten mit unterdrückter Rufnummer.
Schönen guten Tag, meine Name ist Corinna Meier. Ich würde gerne mit Herrn XY sprechen.
Meistens kommt dann automatisch ein "Moment bitte" oder "ist gerade nicht da" oder auch (wenn man Pech hat) "den gibt's hier nicht" aber dann weiß man wenigstens woran man ist.

Soziale Medien sind auch eine erstaunlich gute Fundgrube ...
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#3

08.03.2018, 10:43

Ich hätte jetzt auch vermutet, dass es sich hier um ein Franchiseunternehmen handelt.
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Anahid
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#4

08.03.2018, 10:47

Bei einem Franchiseunternehmen wäre er aber doch nicht "Geschäftsführer", sondern selbst der Gewerbetreibende, oder?
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#5

08.03.2018, 11:01

Franchiseunternehmen sind wohl rechtlich gesehen selbständige Unternehmen, sodass bei Gründung die Rechtsform gewählt werden kann. Am häufigsten ist mir hier jedenfalls der e.K. aufgefallen.

Darauf, dass die Bezeichnung als Geschäftsführer richtig ist, würde ich mich jedenfalls nicht verlassen. Weisst du denn wie euer Mandant an die Information gekommen ist? Vielleicht lässt sich so mehr in Erfahrung bringen. War der Mandant z. B. bei dieser Raststätte, dann könnte er u.U. noch einen Kassenzettel haben, aus dem sich mehr entnehmen lässt.

Wenn du aber die Vermutung hast, dass es der Gastronomiebetrieb ist, lässt sich vielleicht auch über Google herausfinden, wie sich dieser Betrieb nennt, vielleicht kannst du so die Rechtsform herausfinden.

Über den annonymen Anruf kannst du dann auch in Erfahrung bringen, ob der Schuldner dort arbeitet. Zusammen mit der Rechtsform müsste es dann einfacher sein, herauszubekommen ob der Schuldner hier Geschäftsführer, Inhaber usw. ist (z. B. durch Einholung einer Gewerbeauskunft o.ä.).
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mücki
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#6

08.03.2018, 11:14

@Anahid: Daher ja mein Zusatz ob eure Mdt. da nichts durcheinanderbringt und ich nochmal nachfragen würde, woher sie die Info hat. Erfahrungsgemäß sind diesbezügliche Angaben der Mandanten nicht immer sehr verlässlich (fängt schon damit an, dass die meisten gar nicht wissen, dass die Bezeichnung "Geschäftsführer" zu bestimmten Rechtsformen gehören).
Fakt ist: Wenn der Schuldner GF wäre, dann müsste das auf jeden Fall den Veröffentlichungen im Handelsregister zu entnehmen sein.
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#7

08.03.2018, 11:29

Meine erste Handlung in solchen Fällen ist auch immmer ein Telefonat mit unterdrückter Telefonnummer. Mandanten erzählen viel, wenn der Tag lang ist. Und oft stammen die Infos auch noch von einem Bekannten über 10 Ecken. Da kann schnell aus einem Hilfsarbeiter schon mal ein Geschäftsführer werden. Vielleicht bist du nach dem Telefonat ja schlauer und die restlichen Fragen erübrigen sich.
Warum ist am Ende des Geldes noch so viel Monat übrig?!

Ich habe kein Whatsapp und ich werde auch keins bekommen. Ich stehe auf Datenschutz und bin voll Threema.
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#8

08.03.2018, 11:32

Also falls es die Raststätte bei mir um die Ecke wäre, würd ich dir glatt vorbeifahren und nachschauen. :mrgreen:
Bild Liebe Grüße Sonnenkind Bild
Gestern: schon vorbei.
Morgen: kommt erst noch.
Heute: der einzige Tag,
den du in der Hand hast.
Heute musst du leben.
Heute sollst du glücklich sein.
(aus dem Buch meines Cousin K. Hartung)
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Anahid
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#9

08.03.2018, 13:12

Vielen Dank für Eure Denkanstöße. Ich hab herausgefunden, wer die Raststätte betreibt und der Schuldner ist tatsächlich GF. :mrgreen: Wird von einer GmbH betrieben.

Jetzt stellt sich aber das nächste Problem: Der mir vorliegende Titel lautet auf eine GmbH i.L. vertreten durch den Schuldner, der der Liquidator dieser GmbH war. Kann ich damit überhaupt die Gesellschaftsanteile und das Geschäftsführergehalt pfänden?
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#10

08.03.2018, 13:35

Nö, kannst du nicht. Du hast einen Titel gegen die Firma nicht gegen den Liquidator. Du kannst aber weiter gegen die GmbH, vertreten durch den Liquidator, vollstrecken. Liquidation bedeutet nicht zwingend Vermögenslosigkeit.
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