Schuldner verschollen, kein Titel, gültige Bankverbindung

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
elli_m77
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#1

06.03.2018, 20:15

Hallo zusammen,

heute bräuchte ich mal Eure Hilfe. Folgender Sachverhalt:

Schuldner hat bei unserer Mandantschaft Waren bestellt. Diese konnten zugestellt werden. Da die Rechnung nicht ausgeglichen wurde, wurden wir aktiv. Daraufhin wurden einige Raten gezahlt, aber auch diese Zahlungen blieben irgendwann aus, sodass wir Mahnbescheid beantragt haben. Plötzlich war der Schuldner verschollen und auch diverse Anschriftenermittlungen oder Recherchen im Internet brachten keine positiven Ergebnisse (die damalige Anschrift, an die die Ware ging, ist so eine Art Schule für berufliche Weiterbildung). Es ist also leider kein Titel ergangen. Eine vor kurzem durchgeführte Überprüfung der damaligen Bankverbindung (von wo aus die Zahlungen getätigt wurden) ergab, dass diese nach wie vor gültig ist.

Was würdet Ihr tun? PfÜB ohne Titel ist ja leider nicht möglich. Öffentliche Zustellung MB geht ja leider auch nicht. Fall abschließen?

Vielleicht habt Ihr ja noch Ideen. Ich möchte halt ungern unnötige Kosten verursachen, aber auch irgendetwas tun und wenn es nur abrechnen und abschließen ist ...

Danke schonmal für Eure Antworten.

VG
elli_m
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#2

06.03.2018, 20:23

Erst mal eine Frage, wie habt ihr denn geprüft, ob die Bankverbindung noch aktuelle ist?
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#3

07.03.2018, 06:37

Soenny hat geschrieben:Erst mal eine Frage, wie habt ihr denn geprüft, ob die Bankverbindung noch aktuelle ist?
Kann ich mir nur vorstellen, dass es über c-konto gemacht wurde und das ist aber auch nicht 100-%-ig.
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#4

07.03.2018, 07:51

Das ist nicht nur nicht 100%-ig, sondern gar nix :lol: Da wird lediglich geprüft, ob eine Kontonummer zum Nummerkreis einer bestimmten Bankleitzahl gehört, nicht mehr und nicht weniger. Ob es das Konto wirklich noch gibt oder nicht, kann man damit nicht erfahren.
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#5

07.03.2018, 08:01

Soenny hat geschrieben:Das ist nicht nur nicht 100%-ig, sondern gar nix :lol: Da wird lediglich geprüft, ob eine Kontonummer zum Nummerkreis einer bestimmten Bankleitzahl gehört, nicht mehr und nicht weniger. Ob es das Konto wirklich noch gibt oder nicht, kann man damit nicht erfahren.
So direkt wollte ich es jetzt auch nicht ausdrücken. :mrgreen: Wir hatten es aber tatsächlich auch schon, dass ein Konto als gültig angezeigt wurde, dieses allerdings dann erloschen war.
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#6

07.03.2018, 08:06

Leg dir die Sache in einem halben Jahr auf Wiedervorlage und mach dann eine erneute EMA. Wenn du Glück hast, hat der Schuldner sich bis dahin irgendwo angemeldet und du kannst weiter machen.

Eine Bankverbindung ohne Titel bringt dir halt leider nix.
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#7

07.03.2018, 08:09

Sonnenkind hat geschrieben:
Soenny hat geschrieben:Das ist nicht nur nicht 100%-ig, sondern gar nix :lol: Da wird lediglich geprüft, ob eine Kontonummer zum Nummerkreis einer bestimmten Bankleitzahl gehört, nicht mehr und nicht weniger. Ob es das Konto wirklich noch gibt oder nicht, kann man damit nicht erfahren.
So direkt wollte ich es jetzt auch nicht ausdrücken. :mrgreen: Wir hatten es aber tatsächlich auch schon, dass ein Konto als gültig angezeigt wurde, dieses allerdings dann erloschen war.
Ja, weil eben mit dieser Prüfung nur angezeigt wird, ob die Kontonummer überhaupt zur Bank paßt, aber nicht, ob das Konto aktiv ist oder nicht ;)
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#8

07.03.2018, 08:09

Wurden denn die Waren evtl. im Auftrag der Schule bestellt?
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#9

07.03.2018, 09:52

Da würde mir jetzt auf die Schnelle nur eine Klage mit öffentlicher Zustellung einfallen.

Ansonsten: Wenn die Schule oder was auch immer mglw. der Arbeitgeber war, vielleicht mal freundlich dort anrufen und nachfragen, ob der noch dort tätig ist oder ob man dort weiß, wohin der verschwunden ist, ggf. kann der MB dann durch den Gerichtswachtmeister zugestellt werden.

Ach, ich habe noch eine andere Idee: Wenn Ihr das Geburtsdatum hättet und dann noch Arbeitsort und Bankstandort identisch sind oder zumindest Rückschlüsse auf einen möglichen Wohnort zulassen, vielleicht mal ne EMA unter Angabe des Geburtsdatums versuchen.
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#10

07.03.2018, 15:32

Hallo zusammen,

also zuerst mal danke für Eure Antworten.

Es ist tatsächlich so, wie sonnenkind vermutet hat. In der Kanzlei nutzen meine Kolleginnen und ich ganz gerne ckonto. Allerdings waren wir bisher davon ausgegangen, dass das ziemlich zuverlässig ist und man tatsächlich prüfen kann, ob das Konto noch gültig ist oder nicht - oh mann, da schäm ich mich ja total :oops: Offensichtlich hatten wir einfach bisher nur Glück. Auch bei vielen Altfällen passte bisher immer alles, selbst nach Jahren. Und das, wo Schuldner sich doch so gern aus dem Staub machen ...

Leider waren die Waren nicht über die Schule bestellt worden und es handelt sich leider auch nicht um einen Arbeitgeber ...

Ein Geburtsdatum habe ich leider auch nicht ... Sieht also eher schlecht aus.

Trotzdem danke und VG
elli_m
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