Vollziehung eines Arrest-Urteils

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Glögle
Foren-Azubi(ene)
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Beruf: RA-Fachangestellte / BV

#1

21.02.2018, 13:45

Hallo,

mein Chef macht mich im Moment ganz wirr im Kopf, weshalb ich mir nicht mehr sicher bin, wie vorzugehen ist. :kopfkratz

Wir haben ein Arrest-Urteil in dem es heißt:
1. Wegen und in Höhe eines Anspruches von ... EUR ... wird der dingliche Arrest in das bewegliche und unbewegliche Vermögen des Schuldners angeordnet.

2. In Vollzug dieses Arrestes wegen folgende angebliche Forderungen des Schuldners ... gepfändet.
2.1. Forderung an ..... (Name, Anschrift und Grund der Forderung)
2.2 Forderung an .... (dto.)

Zustellung des Arrest-Urteils an den Schuldner ist gerade über das Gericht am Laufen.

Um den Arrest bzgl. 2.1 und 2.2 zu vollziehen, reicht es da aus, wenn eine Zustellung über den Gerichtsvollzieher an die beiden Drittschuldner 2.1 und 2.2 erfolgt? Einen gesonderten Antrag auf Erlass eines Pfändungsbeschlusses ist doch nicht nötig, da dies unter Punkt 2 ja schon angeordnet ist?

In sonstiges Vermögen des Schuldners würde ich dann im Wege der Beantragung eines Pfändungsbeschluss (ohne Überweisung) bei Gericht vollstrecken.


Danke für Hinweise, die mich wieder auf den richtigen Weg bringen.
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