PfüB im Nachhinein ändern?

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Bina87
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#1

14.02.2018, 12:06

Hallo Ihr Lieben,

ich habe eine Akte von einer Kollegin übernommen, die einen normalen PfüB anstelle eines Unterhaltspfübs gemacht hat, obwohl es um laufenden Kindesunterhalt geht. Kann ich mit einem Klarstellungsantrag, dies im Nachhinein bereinigen?
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sansibar
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#2

14.02.2018, 12:28

Ich denke nicht, dass es sich um eine Klarstellung oder einfache PfÜB-Ergänzung handelt, würde aber im Zweifel den zuständigen Rechtspfleger kontaktieren und fragen.
Grüße - sansibar
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CRX

#3

13.04.2018, 20:57

Bei uns funktionierte das nicht, weil der § 850d PfüB ja noch andere "graue Kästchen" hat, die in dem normalen § 850c Formular nicht drin sind (Sockelbetrag, weitere Unterhaltsberechtigte usw.). Wir mussten den Antrag erneut stellen, und auch doppelt zahlen :)
Bina87
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#4

16.04.2018, 08:45

das hab ich jetzt leider auch so gemacht....
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