Hallo Ihr Lieben,
ich habe eine Akte von einer Kollegin übernommen, die einen normalen PfüB anstelle eines Unterhaltspfübs gemacht hat, obwohl es um laufenden Kindesunterhalt geht. Kann ich mit einem Klarstellungsantrag, dies im Nachhinein bereinigen?
PfüB im Nachhinein ändern?
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- ...ist hier unabkömmlich !
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Ich denke nicht, dass es sich um eine Klarstellung oder einfache PfÜB-Ergänzung handelt, würde aber im Zweifel den zuständigen Rechtspfleger kontaktieren und fragen.
Grüße - sansibar
DARKNESS IS A STATE OF MIND
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Bei uns funktionierte das nicht, weil der § 850d PfüB ja noch andere "graue Kästchen" hat, die in dem normalen § 850c Formular nicht drin sind (Sockelbetrag, weitere Unterhaltsberechtigte usw.). Wir mussten den Antrag erneut stellen, und auch doppelt zahlen