Unterhaltspfändung Bank
Verfasst: 14.02.2018, 08:37
Hallo!
Ich möchte Unterhaltsrückstand zusammen mit einer "normalen" Geldforderung (alles in einem
Urteil tituliert) pfänden.
Laufender UH ist nicht dabei. Gepfändet werden soll das Konto des Schuldners.
Da kein laufender UH dabei ist und 850 d nicht angewendet wird (meine ich zumindest), habe ich
das Formular für gewöhnliche Geldforderungen genommen, da ich in dem Formular für Unterhalt die
gewöhnliche Forderung nicht einsetzen kann.
Das Gericht hat den Antrag moniert und besteht auf das Formular für Unterhaltspfändung.
Ich hatte auch schon den Fall, daß ich laufenden UH bei einer Bank pfänden wollte und das Gericht abgelehnt hat. Ich mußte den UH - wie eine gewöhnliche Forderung - alle zwei Monate rückständig pfänden.
Was ist denn nun richtig??
LG
Josi
Ich möchte Unterhaltsrückstand zusammen mit einer "normalen" Geldforderung (alles in einem
Urteil tituliert) pfänden.
Laufender UH ist nicht dabei. Gepfändet werden soll das Konto des Schuldners.
Da kein laufender UH dabei ist und 850 d nicht angewendet wird (meine ich zumindest), habe ich
das Formular für gewöhnliche Geldforderungen genommen, da ich in dem Formular für Unterhalt die
gewöhnliche Forderung nicht einsetzen kann.
Das Gericht hat den Antrag moniert und besteht auf das Formular für Unterhaltspfändung.
Ich hatte auch schon den Fall, daß ich laufenden UH bei einer Bank pfänden wollte und das Gericht abgelehnt hat. Ich mußte den UH - wie eine gewöhnliche Forderung - alle zwei Monate rückständig pfänden.
Was ist denn nun richtig??
LG
Josi