Schuldner vertreibt Buch...jetzt pfändbar?

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Soenny
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#11

06.02.2018, 16:00

Pfüb beim Verlag ;)
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Crydea
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#12

06.02.2018, 16:05

Mh.. aber wenn er quasi einen Reiseblog betreibt und nun ein Buch rausgebracht hat, sind doch da sicher Bilder drin. Diese kann er ja wohl schlecht mit einem so alten Handy gemacht haben. Da sollte doch wohl eine eventuell etwas bessere Fotoausrüstung vorhanden sein.
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mücki
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#13

06.02.2018, 16:10


Grundsätzlich könnt ihr seine Autorenhonorare ja pfänden aber wie gesagt, ich glaube nicht, dass da besonders viel bei rum kommt aber ärgern tut ihr ihn damit auf jeden Fall.

Pfändung bei Kreditbanken: Ich weiß, dass zumindest die Unikredit und die DKB Pfändungsabteilungen haben und ich wüsste auch nicht, dass man dort nicht pfänden kann (die bieten ja auch ganz "normale" P-Konten an). Habt ihr dort schon einen Pfänder ausgebracht?

Nur so eine Idee von der ich nicht weiß, ob sie funktioniert (aber - kleine Warnung - dafür braucht ihr Geduld und Spucke):
Schaut mal in den sozialen Medien, ob er evt. konkrete Reisetermine nennt, bevor er abfliegt, wenn genug Zeit ist, könnt ihr nen GVZ zur Taschenpfändung auf den Flughafen schicken.
Zuletzt geändert von mücki am 06.02.2018, 16:11, insgesamt 1-mal geändert.
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Janne
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#14

06.02.2018, 16:11

Crydea hat geschrieben:Da sollte doch wohl eine eventuell etwas bessere Fotoausrüstung vorhanden sein.
Von der wir ihm dann nachweisen müssten, dass es seine ist... :-?

Ich würds ja auch gern versuchen...aber der zuständige GVZ scheint auch nicht soo motiviert zu sein ihn mal dranzukriegen
Janne
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#15

06.02.2018, 16:15

mücki hat geschrieben:Pfändung bei Kreditbanken: Ich weiß, dass zumindest die Unikredit
Komisch...ich hatte bei der Unikreditbank extra angerufen um nach einer direkten Faxnummer + Anschrift der Pfändungsabteilung zu fragen; hier erhielt ich die Auskunft, dass Pfändungen dort nicht bearbeitet, sondern abgewiesen werden mit der Begründung es sei eine Kreditbank...

Hat mir der Sachbearbeiter nun Mist erzählt!? Gibbets doch alles nicht.
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mücki
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#16

06.02.2018, 16:18

Janne hat geschrieben:
Crydea hat geschrieben:Da sollte doch wohl eine eventuell etwas bessere Fotoausrüstung vorhanden sein.
Von der wir ihm dann nachweisen müssten, dass es seine ist... :-?
Falsch, er muss nachweisen, dass es nicht seine ist bzw. derjenige, der einen Eigentumsanspruch geltend macht muss dies nachweisen.

Das weitaus größere Problem: GVZ kündigt sich lange genug vorher an, damit man alles verschwinden lassen kann, was vielleicht von Wert ist (wie z.B. auch das garantiert vorhandene IPhone, der Laptop und und und). Allerdings könnte die zuvor erwähnte Taschenpfändung auch in diesem Fall zum Erfolg führen, weil er bei Reiseantritt sicherlich "komplett ausgestattet" ist.

Zur Pfändung bei Kreditbanken: Schau mal hier: http://vollstreckungstipps.de/bankverbi ... essen.html. Die Adresse der Unikredit wurde erst unlängst bestätigt.
Zuletzt geändert von mücki am 06.02.2018, 16:38, insgesamt 2-mal geändert.
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Janne
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#17

06.02.2018, 16:23

Wow! Ich danke Dir!!

Also was meint ihr macht denn am meisten Sinn...vorläufige Zahlungsverbote an die Kreditbanken sowie an den Verlag (notfalls nur um den Schuldner zu ärgern) und dann einen PfÜB beantragen, der dann ja die Runde geht?

Oder Taschenpfändung...kündigt sich der GVZ da nicht vorher an? Und, falls nicht, darf er dann wirklich nur die Taschen pfänden und nicht durch die Wohnung tapern?
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Soenny
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#18

06.02.2018, 16:28

Janne hat geschrieben:
mücki hat geschrieben:Pfändung bei Kreditbanken: Ich weiß, dass zumindest die Unikredit
Komisch...ich hatte bei der Unikreditbank extra angerufen um nach einer direkten Faxnummer + Anschrift der Pfändungsabteilung zu fragen; hier erhielt ich die Auskunft, dass Pfändungen dort nicht bearbeitet, sondern abgewiesen werden mit der Begründung es sei eine Kreditbank...

Hat mir der Sachbearbeiter nun Mist erzählt!? Gibbets doch alles nicht.
Und das hatten wir doch hier schon geklärt:

http://www.foreno.de/zwangsvollstreckun ... 85623.html

Es könnte auch sein, daß er nicht nur Autorenhonorar erhält, sondern das Buch in dem Verlag wirklich verlegt wird, d.h. dann, daß auch der Verkauf und die Erlöse über den Verlag laufen und die würde ich mir dann nicht entgehen lassen.

Bevor ich jetzt wahrscheinlich wegen nix und wieder nix eine Ausrüstung pfände, die es dann eh schon nicht mehr gibt oder dem SC eh nicht gehört, würde ich zunächst den Geldhahn an der Quelle schließen, wenn ich die schon kenne :roll:
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Crydea
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#19

06.02.2018, 16:31

Das mit der Fotoausrüstung war nur eine Idee am Rande, falls man noch einmal die Vermögensauskunft beantragen sollte. Ich finde ja immer, dass die Gerichtsvollzieher zu wenig auf die Technik achten und viele davon schlicht weg keine Ahnung haben. :roll:
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mücki
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#20

06.02.2018, 16:31

Ich würde einen Rundumschlag machen:

VzV + Pfüb für alle Drittschuldner die in Frage kommen, also Verlag, und Kreditbanken. Das könnt ihr ja bequem in einem PfÜb erledigen.
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