PfÜB mit ungültiger Schuldneranschrift

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Nika
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#1

30.01.2018, 14:59

Hallo ihr Lieben :-)

Folgender Fall:

Wir haben einen PfÜB basierend auf einem Titel beantragt. Die Anschrift der Schuldnerin stimmt auch mit dem Titel überein. Nun ist aber scheinbar in der Zwischenzeit die Schuldnerin verzogen und der zwischenzeitlich erlassene PfÜB konnte daher durch den OGV nicht an die Schuldnerin zugestellt werden.

Meine Frage ist nun:

Müssen wir einen komplett neuen PfÜB mit der aktuellen Anschrift der Schuldnerin beantragen? Wird das nicht vom Gericht moniert, da die neue Anschrift nicht mehr mit der Anschrift im Titel übereinstimmt?
Oder können wir beim OGV eine Neuzustellung des bereits erlassenen PfÜB (mit nicht aktueller Anschrift) an die aktuelle Anschrift beantragen?

:thx
Lg, Nika
samsara
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#2

30.01.2018, 15:01

Da die Zustellung an die Schuldnerin nicht maßgeblich ist, würde ich hier gar nichts machen.
Nika
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#3

30.01.2018, 15:14

Oh, okay :-)
Also der Drittschuldner hat sich jedenfalls nicht beschwert wegen der falschen Anschrift sondern die Forderung anerkannt.
Sollen wir den PfÜB der Schuldnerin also generell nun nicht noch zustellen? Einfach bei uns in die Akten heften und gut ist? Ist das rechtens? Klingt erst einmal etwas merkwürdig. :augenreib
Lg, Nika
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#4

30.01.2018, 16:35

§ 829 Abs. 3 ZPO: Mit der Zustellung des Beschlusses an den Drittschuldner ist die Pfändung als bewirkt anzusehen.

Ich nehme die Unterlagen einfach zur Akte. Wieso Geld für eine Zustellung investieren, wenn die Zustellung an den Schuldner nicht Voraussetzung für die Wirksamkeit des PfÜB ist?
Sarkasmus macht das Leben bunter, Schokolade macht es glücklicher und ein Einhorn bringt es zum Glitzern!
tiko73

#5

31.01.2018, 13:05

Nika hat geschrieben:Wird das nicht vom Gericht moniert, da die neue Anschrift nicht mehr mit der Anschrift im Titel übereinstimmt?
Dann müsste man ja bei jedem Umzug des Schuldners den Titel umschreiben lassen :schock
Da käme man bei manchen Schuldnern gar nicht zur Vollstreckung, weil die alle paar Wochen umziehen.
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#6

31.01.2018, 13:25

tiko73 hat geschrieben:
Nika hat geschrieben:Wird das nicht vom Gericht moniert, da die neue Anschrift nicht mehr mit der Anschrift im Titel übereinstimmt?
Dann müsste man ja bei jedem Umzug des Schuldners den Titel umschreiben lassen :schock
Da käme man bei manchen Schuldnern gar nicht zur Vollstreckung, weil die alle paar Wochen umziehen.
Das ist wohl wahr! :lol:
Warum ist am Ende des Geldes noch so viel Monat übrig?!

Ich habe kein Whatsapp und ich werde auch keins bekommen. Ich stehe auf Datenschutz und bin voll Threema.
:naegel
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SiBa
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#7

31.01.2018, 13:27

Ich hänge bei sowas einfach die EMA oder GVZ-Schreiben mit neuer Anschrift hinten ran, damit Gericht oder GVZ's sehen, dass das bekannt ist...
Kaffee erreicht Stellen, wo Motivation nur schwer hinkommt!
Einen schönen Tag euch allen... :wink1
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